Inhaltsverzeichnis (zum Öffnen klicken)
Das Home-Office steckt in Deutschland nach wie vor in den Kinderschuhen. Vorwiegend Selbstständige und Freiberufler nutzen den Vorteil, den das Home-Office mit sich bringen kann. Arbeitnehmer, gerade in Bürotätigkeiten, versuchen nach einer Studie des Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vergebens ihren Arbeitgeber vom Nutzen des heimischen Schreibtisches zu überzeugen.
Entgegen der Wünsche ihrer Mitarbeiter steht im Vordergrund eine Präsenzkultur mit absoluter Präsenzpflicht. Es geht um Anwesenheit und kontrollierbare Pflichterfüllung. Offensichtlich mangelt es den Arbeitgebern an Vertrauen in ihre Mitarbeiter und deren Willen, Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen. Diese Angst im Homeoffice ist allerdings total unbegründet. Oft arbeiten Menschen im Homeoffice viel mehr als während ihrer Präsenzzeit im Unternehmen. Nach Schätzungen des DIW könnten 40 % aller Arbeitsplätze in Heimarbeit stattfinden. Damit könnte die Anzahl der Mitarbeiter, die Homeoffice machen, problemlos verdoppelt werden.
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
Das Home-Office erfordert klare Regelungen
Zwischen den Vertragsparteien Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss vor allem der Umfang der Heimarbeit geregelt werden. Am Ende steht zwar meist das Ergebnis – dieses darf aber nicht mit Unmengen von unvergüteten Überstunden erreicht sein. Der Arbeitgeber muss zudem dem Wunsch nach einer Tätigkeit im Home-Office zustimmen. Daten- und Arbeitsschutz haben für Angestellte oberste Priorität. Der Arbeitnehmer hat hingegen keine Möglichkeit sein Recht auf Heimarbeit geltend zu machen. Nach § 106 Gewerbeordnung entscheidet allein der Arbeitgeber, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Der Betriebsrat kann immer mitbestimmen, wenn sich ein Arbeitgeber entschließt Home-Office-Arbeitsplätze einzurichten. Die Durchführung, Einrichtung und Gestaltung von Heimarbeit ist nach § 90 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz so zu gestalten, dass der Betriebsrat rechtzeitig beratend eingreifen kann, um die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen auf die Belegschaft zu prüfen. D.h. in Unternehmen mit Betriebsrat ist dieser immer mit von der Partie. Weiterhin bestimmt der Betriebsrat (auch in Ergänzungsvereinbarungen kleinerer Mitarbeitergruppen) mit beim:
- Anwenden und Installieren technischer Geräte zur Prüfung der Arbeitsleistung im Home-Office
- Aufstellen von Verhaltensregeln, wie z.b beim Umgang mit Arbeitsmitteln
- Zugang des Arbeitgebers ins Home-Office bzw. an den Arbeitsplatz des Mitarbeiters
- verhüten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Gesundheitsschutz des Mitarbeiters im Home-OFfice
Arbeiten zu Hause mit dem eigenem PC?
Jain, eigentlich nicht, wenn man denn angestellt ist. Der Arbeitgeber richtet im Home-Office unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitsplatzsicherheit ihren Arbeitsplatz ein. Alles notwendigen Arbeitsmittel müssen natürlich zur Verfügung gestellt werden. Büromöbel, Telekommunikationsmittel, Computer, Schreibmaterial und der Zugang zum Internet und Telefon falls notwendig, müssen bezahlt werden. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer schon über einen Teil bzw. eine adäquate Einrichtung verfügt. Alles andere muss man schriftlich regeln. Alles zur Verfügung gestellte, bleibt im Eigentum des Arbeitgebers. Ebenso kann man Abrechnungsmodalitäten klären. Zum Beispiel kann der Arbeitnehmer die angefallenen Telefonate sowie einen Teil der Anschlusskosten des privaten Telefon dem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Als Nachweise dienen z.b. Einzelverbindungsnachweise. Hier greift der § 670 BGB. Wichtig und richtig ist, dass der Arbeitgeber die Weisung zur Nutzung erteilt hat, und nicht die Nutzung freistellt. Was man als Heimarbeiter nicht vergessen sollte, sind etwaige Aufwendungen für die Miete, den Strom für Licht und Geräte, das verbrauchte Wasser und die Heizkosten. Ebenso spielen die Fahrtkosten je nach Umfang der Tätigkeit im Home-Office in Bezug auf die verbleibende Präsenzzeit im Unternehmen eine Rolle.
Wann habe ich Pause?
Wie oben bereits ausgeführt, muss der Betriebsrat immer mitbestimmen. D.h. nicht bei der Pause an sich aber, wenn der Arbeitgeber darauf besteht die Arbeitszeit technisch zu erfassen. Natürlich spielen Vertrauensarbeitszeit und gleitende Arbeitszeiten eine große Rolle. Allerdings muss natürlich im Einzelfall sichergestellt werden, dass sie als Mitarbeiter ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erbringen. Der Arbeitgeber wiederum muss entsprechend vergüten und alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetz erfüllen. Arbeiten ohne Ende gibt es im Home-Office nicht. Pausen machen sie aber gern, so wie sie wollen, wenn das Gesamtpaket stimmt.
Ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Homeoffice leichter?
Nun möchte man meinen, wenn man zu Hause arbeitet, läuft es auch in der Beziehung sowie mit den Kindern perfekt. Dem ist aber meist nicht so. Grundsätzlich gilt, dass Mitarbeiter mit einer 36 h Stunden Woche im Unternehmen, zu Hause lt. DIW durchschnittlich auf 40,6 h plus Überstunden kommen. Allerdings kann die Arbeit im Home-Office mit z.b. betreuungspflichtigen Kindern, dem kompletten Haushalt der Großfamilie oder der pflegebedürftigen Mutter schnell unmöglich werden. Singles zieht es zudem viel öfter ins Home-Office als Paare mit Kindern.
Heimarbeit erfordert generell große Disziplin. Haushalt, Kind, Haustier und Beziehung müssen zwar nicht leiden aber zumindest im Verhältnis zur Arbeitsaufgabe zurückstehen. Die Pakete der Nachbarschaft anzunehmen oder täglich die Handwerker reinzulassen sollte man sich ebenfalls nicht zur Tagesaufgabe machen. Konzentriertes Arbeiten und Denken ist enorm wichtig. Im Home-Office ist die Ablenkungsgefahr sehr hoch. Man muss lernen darüber hinweg zu hören und seinen Tagesablauf produktiv zu gestalten. Wann man dann arbeitet, zum Termin geht oder das Unternehmen mit seinen Ergebnissen beehrt, muss organisiert werden. Als Selbstständiger und Freiberufler hat die Kundengewinnung im Home-Office sicher oberste Priorität. Je nachdem für welche Zielgruppe sie arbeiten, kann Heimarbeit schnell zur Kundenbremse werden. Immerhin ist das Arbeiten im Home-Office in Privatwohnungen vom Vermieter zu genehmigen.
Broschüre zu Home-Office-Modellen
Rückblick: Im Juni 2014 ist durch das Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie eine Publikation unter dem Titel „Mit Home-Office-Modellen Beruf und Familie besser vereinbaren“ erschienen.