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Die Herausforderungen, die durch die Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger entstehen, betreffen viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Die gesetzlichen Regelungen zur kurzfristigen Arbeitsbefreiung bieten eine erste Erleichterung, jedoch bleibt die Organisation und Durchführung der Pflege eine komplexe Aufgabe. Unternehmen wie die familienfreund KG bieten umfassende Unterstützung für pflegende Mitarbeiter, um Beschäftigte und ihre Angehörigen in diesen schwierigen Zeiten zu entlasten.
Die wachsende Bedeutung von Mitarbeiterunterstützung und Pflege
Herausforderungen im Berufsalltag:
Mitarbeiter stehen zunehmend unter Druck, wenn sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Dies führt häufig zu einer Ablenkung vom Kerngeschäft und erhöhtem Stress am Arbeitsplatz. Besonders in Branchen mit einer älteren Belegschaft sind die Herausforderungen vielfältig. Hier kommt die Mitarbeiterunterstützung ins Spiel, die für Unternehmen und Verwaltungen immer wichtiger wird.
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
Plötzliche Pflegefälle:
Pflegenotfälle treten oft unerwartet auf und erfordern sofortige Maßnahmen. Ob es die Vergesslichkeit der Schwiegermutter, die Altersdiabetes des Großvaters oder die Suche nach einem betreuten Wohnplatz für die Mutter ist – solche Situationen erfordern schnelle und effektive Lösungen. Unternehmen wie die familienfreund KG bieten hier wertvolle Unterstützung durch umfassende Informationen und Expertenwissen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen
Pflegezeitgesetz:
Mit der Änderung des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) im Juli 2008 wurde ein wichtiger Schritt zur Unterstützung pflegender Angehöriger gemacht. Arbeitnehmer können eine kurzfristige Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen nehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass Mitarbeiter nicht gezwungen sind, Urlaub zu nehmen oder ohne Unterstützung dazustehen.
Erste Pflegereform:
Die erste Pflegereform seit langer Zeit bringt weitere wichtige Änderungen mit sich. Das Pflegeerweiterungsentwicklungsgesetz (PFWG) verbessert die Bedingungen für pflegende Angehörige und fördert die ambulante Versorgung. Arbeitnehmer haben nun Anspruch auf eine bis zu 10-tägige unbezahlte Freistellung bei akuten Pflegesituationen, um die Pflege zu organisieren. Bei Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht zudem die Möglichkeit einer bis zu 6-monatigen unbezahlten Freistellung.
Zweite Pflegereform:
Die zweite Pflegereform baut auf den bisherigen Regelungen auf und führt zusätzliche Verbesserungen ein. Sie zielt darauf ab, die Pflegezeit flexibler zu gestalten und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter zu verbessern. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung eines Familienpflegegeldes, das pflegende Angehörige finanziell unterstützt, wenn sie eine Freistellung in Anspruch nehmen. Zudem wurden die Ansprüche auf Pflegezeit ausgeweitet, sodass auch Teilzeitmodelle und flexible Arbeitszeitregelungen stärker gefördert werden.
Gesetzliche Angebote zur Unterstützung für pflegende Beschäftigte
kurzfristige Unterstützung durch 10-tägige Freistellung
Wenn eine ungeplante Pflege dringend nötig ist, können nahe Angehörige bis zu 10 Arbeitstage von ihrer Arbeit freigestellt werden.
Wichtig: Seit dem 01.01.2024 gilt dieser Anspruch jedes Jahr! Früher war es nur einmalig für insgesamt zehn Tage pro pflegebedürftiger Person möglich.
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Es muss noch kein Pflegegrad festgestellt sein, aber eine Pflegebedürftigkeit muss vorliegen. Die 10 Arbeitstage können aufgeteilt und von verschiedenen Angehörigen genutzt werden. Alle Arbeitgeber müssen dies ermöglichen, egal wie viele Mitarbeiter sie haben. Während dieser Zeit, die wie andere Freistellungen unbezahlt ist, gibt es Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz. Dies muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden.
Pflegezeit: Freistellung bis zu 6 Monate
Mit der Pflegezeit können Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Angehörige mindestens Pflegegrad 1 hat und die Pflege zu Hause stattfindet. Man muss dem Arbeitgeber mindestens 10 Tage vorher schriftlich Bescheid geben und angeben, wie lange und in welchem Umfang man die Pflegezeit nutzen möchte. Während der Pflegezeit kann man ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung kein Gehalt.
Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate, mit teilweiser Freistellung
Mit der Familienpflegezeit können Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Angehörige mindestens Pflegegrad 1 hat, die Pflege zu Hause stattfindet und man mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet. Diese 15 Stunden gelten im Durchschnitt über ein Jahr. Die genaue Gestaltung der Arbeitszeiten kann an die Bedürfnisse der Beschäftigten und ihrer pflegebedürftigen Angehörigen angepasst werden. Man muss dem Arbeitgeber mindestens 8 Wochen vorher schriftlich Bescheid geben und angeben, wie lange und zu welchen neuen Arbeitszeiten man arbeiten möchte. Um den Lohnausfall auszugleichen, kann man während der Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie in Köln beantragen.
Freistellung für die Begleitung in der letzten Lebensphase
In der letzten Lebensphase eines Angehörigen können nahe Verwandte bis zu drei Monate von der Arbeit freigestellt werden. Diese Zeit können sie nutzen, um sich um den sterbenden Angehörigen zu kümmern. Die Pflege kann zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung stattfinden. Man muss dem Arbeitgeber Bescheid sagen und die Freistellung schriftlich beantragen. Während dieser Zeit erhält man kein Gehalt, aber es gibt die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu beantragen, um den Verdienstausfall auszugleichen.
Brückenteilzeit – eine mögliche Alternative zur Unterstützung für pflegende Mitarbeitende
Die Brückenteilzeit wurde im Januar 2019 eingeführt. Mit ihr können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren reduzieren. Diese Regelung gilt für Betriebe mit mehr als 45 Beschäftigten. Man kann sie nutzen, um zum Beispiel mehr Zeit für die Familie, die Pflege von Angehörigen oder persönliche Weiterbildung zu haben. Beschäftigte müssen ihren Wunsch nach Brückenteilzeit mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden und angeben, wie lange sie in Teilzeit arbeiten möchten.
Praktische Unterstützung durch Unternehmen
Unterstützungsangebote der familienfreund KG:
Die familienfreund KG bietet umfassende Dienstleistungen zur Unterstützung pflegender Mitarbeiter an. Mit einem 24-Stunden-Standby-Service und individuellen Lösungen helfen sie, die gesetzlichen 10 Tage optimal zu nutzen. Sie bieten Beratung, organisieren notwendige Dienstleistungen und entlasten so die Mitarbeiter, damit diese sich auf ihre beruflichen Aufgaben konzentrieren können.
Langfristige Lösungen und Beratung:
Neben der kurzfristigen Freistellung von 10 Tagen ermöglicht das Pflegezeitgesetz auch eine bis zu 6-monatige Arbeitsbefreiung, sofern der Pflegebedarf besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat. Die familienfreund KG unterstützt auch hier bei der Organisation und Beratung, um eine bestmögliche Pflege zu gewährleisten.
Innovative Ansätze zur Unterstützung:
Darüber hinaus entwickeln Unternehmen wie die familienfreund KG innovative Ansätze, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern. Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Möglichkeiten und Schulungen für Führungskräfte, um die Bedürfnisse pflegender Mitarbeiter besser zu verstehen und zu unterstützen.
Fazit für die Unterstützung für pflegende Mitarbeiter
Die Herausforderungen der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen sind vielschichtig und betreffen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Gesetzliche Regelungen wie das Pflegezeitgesetz und das PFWG bieten erste Erleichterungen, jedoch bleibt die praktische Umsetzung eine große Aufgabe. Die zweite Pflegereform bringt zusätzliche Verbesserungen, die insbesondere durch finanzielle Unterstützung und flexible Arbeitszeitmodelle die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter erleichtern. Unternehmen wie die familienfreund KG leisten hier wertvolle Unterstützung, um den Spagat zwischen Beruf und Pflege zu meistern. Durch innovative Lösungen und umfassende Dienstleistungen tragen sie dazu bei, dass Mitarbeiter in Pflegezeiten gut betreut sind und ihre beruflichen Verpflichtungen weiterhin erfüllen können.
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