Gerade in kleinen und mittelgroßen Betrieben kann eine Insolvenz eine gravierende Krise bedeuten – nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für Sie als Unternehmer:in und Ihre Mitarbeitenden mit ihren Familien. Doch gerade jetzt zählt Ihr verantwortungsbewusstes Handeln. Dies umfasst die rechtzeitige Antragstellung, das Bewusstsein über Ihre Haftungsrisiken und eine ehrliche, offene Kommunikation mit Ihren Mitarbeitenden. Nur so können Sie innerhalb der existenziellen Situation Vertrauen bewahren und den Weg für eine geordnete Sanierung oder einen würdevollen Abschluss ebnen.
Dabei sind für Sie als Unternehmer:in drei zentrale Aspekte entscheidend:
1. Unternehmerische Verantwortung und rechtzeitige Insolvenzanmeldung
Wenn Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, müssen Sie als Geschäftsführer:in unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag stellen. Experten von Insolvenzverschleppung, wenn Sie die Anmeldung schuldhaft verzögern. In diesem Fall haften Sie persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit getätigt wurden – bis zu hohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Zudem tragen Sie die Pflicht, das Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen, was auch das Verhindern weiterer Vermögensschäden beinhaltet.
2. Haftungsrisiken gegenüber Gläubigern und Mitarbeitenden-Familien
Die persönliche Haftung der Geschäftsführung greift auch dann, wenn Zahlungen an Gläubiger nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden, ohne dass diese unbedingt zur Erhaltung des Geschäftsbetriebs nötig waren. Das bedeutet, Sie müssen etwaige neue Geldflüsse genau kontrollieren. Gleichzeitig sind natürlich auch die Menschen hinter den Arbeitsverhältnissen im Blick zu behalten. Als Unternehmer:in haben Sie eine besondere Verantwortung Ihren Mitarbeitenden und deren Familien gegenüber, die von Arbeitsplatzverlusten unmittelbar betroffen sind. Ein transparentes und frühzeitiges Informieren kann soziale Härten zumindest teilweise mildern. Der Insolvenzverwalter übernimmt viele der rechtlichen Pflichten ab Eröffnung des Verfahrens, doch die Führung in der Krise liegt maßgeblich bei Ihnen.
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3. Krisenkommunikation – Offen, ehrlich und lösungsorientiert
Eine Erfolg versprechende Krise bewältigen Sie nur, wenn Sie die Belegschaft eng und auf Augenhöhe einbinden. Informieren Sie offen über die Situation, vermeiden Sie aber Panikmache. Erklären Sie, welche Schritte Sie einleiten (z. B. Insolvenzantrag, Sanierungsmaßnahmen) und welche Auswirkungen das für die Mitarbeitenden konkret hat. Nutzen Sie Gespräche und, wenn möglich, verlässliche Ansprechpartner für Sorgen und Fragen. Das unterstützt nicht nur die Motivation in der Krise, sondern kann die Chancen auf eine Sanierung erhöhen. Denn dem Vorurteil zum Trotz ist die Insolvenz kein Endpunkt, sondern ein Instrument, um neu zu starten.
Zusammenfassung
Die Insolvenz ist eine herausfordernde Situation, in der Sie als Unternehmer:in mit Klarheit und Verantwortungsbewusstsein handeln müssen. Stellen Sie den Insolvenzantrag rechtzeitig, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Achten Sie auf Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Gläubigern, Mitarbeitenden und deren Familien, und kommunizieren Sie transparent und lösungsorientiert. Nur so schaffen Sie eine Basis, um das Beste aus der Krise zu machen – sei es eine Sanierung oder ein geordneter Abschluss.
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Wichtige Urteile rund um die Insolvenz
Das Urteil vom 16.11.2009 zur Insolvenzanfechtung
Ein maßgebliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, AZ IX ZR 191/05) vom 16. November 2009 konkretisiert die Bedingungen der Insolvenzanfechtung bei der Verwendung neuer Gelder aus Kontoüberziehungen. Der BGH entschied, dass Gelder, die ein Schuldner aus einem geduldeten Kontoüberziehungskredit schöpft und die direkt einem Gläubiger zufließen, vom Insolvenzverwalter auch dann angefochten werden können, wenn durch die Kontoüberziehung kein pfändbarer Anspruch gegen die Bank entsteht. Dies bedeutet für Unternehmer: Sie müssen insbesondere bei bargeldlosen Zahlungen über Guthaben, Dispositionskredite oder Kontoüberziehungen mit einem Rückforderungsrisiko rechnen, auch wenn sie im guten Glauben handeln. Die klare Botschaft lautet: Eine penible Kontrolle und Dokumentation von Zahlungsflüssen ist im Vorfeld und während eines Insolvenzverfahrens unerlässlich, um Haftungs- und Rückzahlungsrisiken zu minimieren.
Aktuelles BGH-Urteil zu internationaler Zuständigkeit bei Insolvenzen
Im Februar 2025 stellte der Bundesgerichtshof mit einem richtungsweisenden Beschluss (Az. IX ZB 35/22, 06.02.2025) zur internationalen Zuständigkeit von Insolvenzgerichten bei selbstständigen Betroffenen (Unternehmer, Freiberufler) mehr Klarheit her. Er präzisiert, dass der sogenannte COMI-Begriff (Centre of Main Interests), welcher den Hauptsitz der wirtschaftlichen Interessen definiert, grundsätzlich am Ort der Hauptniederlassung zu verorten ist – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten oder Vermögenswerte vor Ort. Für dich als Unternehmer:in heißt das, dass in grenzüberschreitenden Fällen der Standort deiner Hauptniederlassung maßgeblich ist für das zuständige Insolvenzgericht. Diese Entscheidung erleichtert die Planung und Steuerung von Insolvenzverfahren in internationalen Kontexten und mindert Unsicherheiten und langwierige Zuständigkeitsstreitigkeiten.