Die Gesundheit der Mitarbeiter intelligent fördern

Betriebliches Gesundheitsmanagement gewinnt an Bedeutung. So können Arbeitgeber vielen Berufskrankheiten entgegenwirken und gleichzeitig die Gesundheit der Mitarbeiter stärken. Damit wird die Leistungsbereitschaft und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter gesteigert. Das Finanzamt beteiligt sich an vielen Gesundheitsmaßnahmen, egal ob inner- oder außerbetrieblich, betont der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. (BVBC). Doch der Fiskus stellt einige Bedingungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht außer Acht lassen sollten.

„Pro Mitarbeiter sind gesundheitsfördernde Maßnahmen bis zu einer Kostenhöhe von 500 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei“, erläutert Prof. Axel Uhrmacher, Vizepräsident des BVBC. „Bei unterjährigen Jobwechseln und Mehrfachbeschäftigungen kann der Freibetrag auch mehrfach in Anspruch genommen werden.“ Die Unterstützung gilt aber längst nicht für alle gesundheitsfördernden Maßnahmen. Im Sozialgesetzbuch und im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen sind die genauen Rahmenbedingungen definiert.

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Steuerliche Förderung der Mitarbeitergesundheit

Steuerlich gefördert werden Rückenkurse, Bewegungsprogramme oder Massagen. Auch Ernährungskurse, Raucherentwöhnungen und Schutzimpfungen unterstützt der Fiskus. Die Ausgestaltung kann in Kursen, Schulungen oder Aktionswochen erfolgen. Bei anderen Maßnahmen hingegen schauen die Finanzbehörden sehr genau hin. Angebote wie autogenes Training, Qigong oder Yogakurse sind nicht automatisch steuerbegünstigt. Der Fiskus erwartet eine nachweisliche fachliche Qualifikation des Anbieters. Nicht begünstigt sind alle Angebote des allgemeinen Freizeit- und Breitensports. Zudem werden Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Fitnesscenter grundsätzlich nicht gefördert. Auch Angebote, die unmittelbar mit Produktwerbung oder -verkauf zu tun haben, bleiben außen vor. Kommt der Arbeitgeber für solche Aktivitäten auf, sind die Aufwendungen dafür Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichtig.

Formalien bei Angeboten für die Gesundheit der Mitarbeiter

„In der Gesundheitsbranche entwickeln sich ständig neue Angebote, was die Einordnung vieler Maßnahmen erschwert“, betont BVBC-Experte Uhrmacher.

„Im Zweifelsfall sollten Arbeitgeber schriftlich eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt einholen.“

So können Unternehmen vorab verbindlich klären, welche Maßnahmen tatsächlich steuerbegünstigt sind. Erfolgen Gesundheitsmaßnahmen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse, bleiben sie unter Umständen über den Freibetrag von 500 Euro hinweg steuerfrei. Auch in diesen Fällen empfiehlt sich eine vorherige Abklärung mit dem Finanzamt. Gern unterstützt der Business-Concierge aktiv im Tagesgeschäft.

Ganz wichtig: Gesundheitsfördernde Leistungen müssen zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gewährt werden. Gehaltsumwandlungen sind nicht steuerbegünstigt. In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber gesundheitsfördernde Maßnahmen anstelle einer Gehaltserhöhung. Die Kosten dürfen auch auf freiwillige Sonderzahlungen angerechnet werden.

Der Arbeitgeber muss die Gesundheitsmaßnahmen gegenüber den Finanzbehörden nachweisen. Als Belege dienen Teilnahmebescheinigungen und Rechnungen, die den Lohnunterlagen der Mitarbeiter beigelegt werden. Sicherheitshalber ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung anzufügen. Begleicht der Arbeitgeber die Kosten nicht auf direktem Wege, sind auch Barzuschüsse an den Arbeitnehmer möglich. Auszahlungen sollten grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn die erforderlichen Belege vorliegen.

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Mehr über das Betriebliche Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten am Arbeitsplatz verbessern wollen. Betriebliches Gesundheitsmanagement bezieht dabei nicht nur die innerbetrieblichen Verhältnisse ein, sondern auch das Verhalten sämtlicher in die Betriebsprozesse eingebundenen Personen.

Sie erreichen dies durch eine Verknüpfung unterschiedlicher Ansätze:

  • Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen
  • Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung
  • Stärkung persönlicher Gesundheitskompetenzen

Quelle: Luxemburger Deklaration zur Betrieblichen Gesundheitsförderung in der EU, 1997

Wie Sie Betriebliches Gesundheitsmanagement einführen?

Betriebliches Gesundheitsmanagement wird in Form eines Projektes in Ihr Unternehmen eingeführt. Bei Projektbeginn formulieren wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Ziele und stimmen die passenden Maßnahmen mit Ihnen ab. Nach Projektabschluss sollte die BGM in Ihre Unternehmensorganisation integriert werden. Wichtig ist, dass Gesundheit als Teil Ihrer Unternehmenspolitik und -kultur verstanden wird.

Die Maßnahmen zur BGM umfassen alle Dimensionen menschlicher Gesundheit und räumen Verhaltens- und Verhältnisprävention einen gleich hohen Stellenwert ein. Die Verhaltensprävention bezieht sich auf die Veränderung gesundheitsgefährdender Gewohnheiten. Bei der Verhältnisprävention werden die Arbeitsverhältnisse von Personen berücksichtigt. Eine ständige Evaluation (Beschreibung, Analyse und Bewertung) sichert die Qualität des Projektes.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Anforderungen der Arbeitswelt, wie Flexibilität, Mobilität und Stressresistenz machen vielen Arbeitnehmern zunehmend zu schaffen. Seit 2007 zeigt sich das an einem wieder leicht steigenden Krankenstand in Unternehmen. Eine sinnvolle Bewältigungsstrategie in einer durch Krisenzeiten angespannten Arbeitswelt ist das betriebliche Gesundheitsmanagement.

Vorteile Arbeitgeber

  • erhöhte Arbeitszufriedenheit und Arbeitsproduktivität
  • langfristige Senkung des Krankenstands
  • Verringerung der Personalfluktuation
  • gesteigerte Produkt- und Dienstleistungsqualität
  • verbesserte betriebliche Kommunikation und Kooperation
  • Imageaufwertung für das Unternehmen
  • erhöhte Konkurrenzfähigkeit

Vorteile Arbeitnehmer

  • weniger Arbeitsbelastungen
  • verringerte gesundheitliche Risiken und Beschwerden
  • gesteigertes Wohlbefinden
  • besseres Betriebsklima
  • gesundheitsbewusstes Verhalten im Unternehmen und Freizeit
  • Erhöhung der Kompetenz in Gesundheitsfragen
  • Arbeitsplatzsicherung

Verhaltens- und Verhältnisprävention

Für den Erfolg von Gesundheitsförderung ist das Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention entscheidend. Im Rahmen der BGM bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Maßnahmen für diese Handlungsfelder an:

Verhaltensprävention

  • Rückenschule, Bewegungsmultiplikatoren
  • Stressmanagement
  • Suchtprävention
  • Gesunde Ernährung

Verhältnisprävention

  • Arbeitskreis Gesundheit
  • Gesunde Mitarbeiterführung
  • Mitarbeiterbefragung
  • Arbeitsplatzprogramm

praktische Beispiele für Betriebliches Gesundheitsmanagement

  • Gesundes Essen, gesunde Pause, Vitalsnacks, Obst am Arbeitsplatz
  • Impfaktionen
  • Rauchentwöhnungsprogramme
  • Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb
  • Sportangebote, Turnen, Fitnessangebote, Sportveranstaltungen, Mannschaftssport im Betrieb
  • Aktives Pausenmanagement – Aufforderung zur Einhaltung von Pausen
  • Angebote im Bereich der Stärkung des Rückens und Bewegungsapparates (auch mit PC Unterstützung)
  • Bildschirmpausen, Bildschirmbrille
  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Evaluierungen des Arbeitsplatzes
  • Ergonomische Möbel
  • Physiotherapie-Beratung am Arbeitsplatz
  • Massagen, Turneinheiten am Arbeitsplatz
  • Mentale Fitnessprogramme
  • Raumklima individuell anpassbar
  • Flexible Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten, die einen Ausgleich ermöglichen
  • Ersatzzeiten für Sport (Zeit für Sport wird auf Arbeitszeit angerechnet)
  • Kooperation mit einem Employee Assistance Programm, Beratung bei seelischen und privaten Problemen

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