Inhaltsverzeichnis (zum Öffnen klicken)
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig? Zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, der Änderung von Arbeitsbedingungen und dem Wunsch nach Altersteilzeit haben wir für Sie Urteile zusammengefasst. Außerdem informieren wir sie fortlaufend über aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht auch aus Veranstaltungen an denen die familienfreund KG teilgenommen hat.
Kein Recht des Betriebsrats zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen
Wenn sie in ihrem Unternehmen Leiharbeitnehmer einsetzen, brauchen sie ihrem Betriebsrat die Vergütungshöhe nicht mitzuteilen. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht (BAG Beschluss vom 21.7.2009 – Aktenzeichen: 1 ABR 35/08 ) in einem aktuellen Beschluss verwiesen. Der zugrunde liegenden Fall: Ein Unternehmen beabsichtigte, die Mitarbeiterin einer konzernzugehörigen Zeitarbeitsfirma einzusetzen. Der Arbeitgeber beantragte daher bei seinem Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmerin. Im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats teilte der Arbeitgeber auch die geplante Vergütung der Leiharbeitnehmerin mit.
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
Änderung der Arbeitsbedingungen ist keine neue Befristungsabrede
Vereinbart ihr Arbeitgeber mit einem befristet Beschäftigten während der Laufzeit des Vertrags neue Arbeitsbedingungen, dann stellt das keine neue Befristungsabrede dar. Denn die Laufzeit des Vertrags wird dadurch nicht verlängert. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag handelt (BAG, 19. 10. 2005, AZ 7 AZR 31/05). Im folgenden Fall hatte ein Arbeitnehmer einen von Oktober 2001 bis September 2003 befristeten Arbeitsvertrag. Während der Laufzeit wurde der Arbeitnehmer vom Bezirksleiter zum Gebietsverkaufsleiter befördert. Die Beförderung wurde in einem Schreiben festgehalten.
Wunsch nach Altersteilzeit darf nicht einfach abgelehnt werden
Entscheidet sich einer ihrer Kollegen, in Altersteilzeit zu gehen, darf ihr Arbeitgeber diesen Wunsch nicht deshalb ablehnen, weil auf ihn dadurch Mehrkosten zukommen. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt im Fall eines 60-jährigen Arbeitnehmers ( ARBG Frankfurt, 17. 10. 2005, AZ 1 CA 5187/05). Dieser äußerte gegenüber seinem Arbeitgeber den Wunsch, in Altersteilzeit gehen zu wollen. Der lehnte allerdings ab. Hier die Begründung des Arbeitgebers: Im Betrieb seien 30 Mitarbeiter beschäftigt, die laut dem für das Unternehmen geltenden Tarifvertrag auch einen Anspruch auf Altersteilzeit hätten. Das hätte zur Folge, dass er Rückstellungen von mehr als 600.000 € bilden müsste. Das sei dem Betrieb jedoch nicht zumutbar.
[Update: 16.11.2013] Direkt vom Frühstückstisch – Aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht
Am 6. November 2013 gab es die Gelegenheit am 22. Leipziger Unternehmerfrühstück im Steigenberger Grandhotel Handelshof teilzunehmen. In erfrischender Art und Weise hat Rechtsanwalt Dirk Helge Laskawy in seiner Funktion als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Aderhold, Rechtsanwälte und Notare, mit aktuellen Beispielen aus der Arbeitsrechtsprechung durch den Morgen geführt. Einige Netzwerkpartner signalisierten im Vorfeld Bedarf am praxisbezogenen Input und deshalb geben wir Ihnen einen Überblick über die angeschnittenen Themen und aktuellen Urteile. Dank gilt an dieser Stelle Herrn Laskawy, der die Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben hat. Am Ende finden Sie die Übersicht der verwendeten Folien zum kostenfreien Download.
I. AGB-Kontrolle
- Keine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei unwirksamer Erstattungsklausel, BAG Urteil vom 28.05.2013 – 3 AZR 103/12
II. Arbeitnehmerüberlassung
- Berücksichtigung von Leiharbeitsverhältnissen bei der Sozialauswahl, BAG Urteil vom 20.06.2013 – 2 AZR 271/12
- Auslegung von Prozesserklärungen – Arbeitnehmerüberlassung und Rechtsmissbrauch, BAG Urteil vom 15.05.2013 – 7 AZR 494/11
III. Arbeitszeit
- Anspruch auf Teilzeit – Rechtsmissbrauch, BAG Urteil vom 11.06.2013 – 9 AZR 786/11
- Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung – betriebsübliche Arbeitszeit – Annahmeverzug, BAG Urteil vom 15.05.2013 – 10 AZR 325/12
IV. Befristung
- Sachgrundlose Befristung – Rechtsmissbrauch – Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, BAG Urteil vom 15.05.2013 – 7 AZR 525/11
V. Betriebsrat
- Auch freigestellte BR-Mitglieder unterfallen der Arbeitszeiterfassung, BAG Beschluss vom 10.07.2013 – 7 ABR 22/12
- Einsatz von Leiharbeitnehmern – Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats, BAG Beschluss vom 10.07.2013 – 7 ABR 91/11
VI. Gleichbehandlung
- Benachteiligung wegen der Weltanschauung, BAG Urteil vom 20.06.2013 – 8 AZR 482/12
- Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung – Interessenkollision, BAG Urteil vom 22.08.2013 – 8 AZR 574/12
VII. Kündigung
- Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung, BAG Urteil vom 20.06.2013 – 6 AZR 805/11
- Betriebsbedingte Kündigung – freier Arbeitsplatz im Ausland, BAG Urteil vom 29.08.2013 – 2 AZR 809/12
- Kündigungsfrist – Klagefrist – Annahmeverzug, BAG Urteil vom 15.05.2013 – 5 AZR 130/12
- Personenbedingte Kündigung – Untersuchungshaft, BAG Urteil vom 23.05.2013 – 2 AZR 120/12
VIII. Sonderzuwendungen
- Anspruch auf Sonderzahlung aufgrund individueller konkludenter Abrede kann sich aus jährlichen Zahlungen einer Tantieme ergeben, BAG Urteil vom 17.04.2013 – 10 AZR 251/12
- Unklarheitenregel bei Freiwilligkeitsvorbehalt für eine Jahressonderzahlung, BAG, Urteil vom 17.04.2013 – 10 AZR 281/12
IX. Sozialplan
- Benachteiligung wegen des Alters oder einer Schwerbehinderung, BAG Urteil vom 23.04.2013 – 1 AZR 916/11
- Ungleichbehandlung wegen des Alters, BAG Urteil vom 23.04.2013 – 1 AZR 25/12
X. Überstunden
- Überstundenvergütung – Anordnung, Billigung und Duldung von Überstunden, BAG Urteil vom 10.04.2013 – 5 AZR 122/12
XI. Urlaubsanspruch
- Ersatzurlaub – Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung – Erfüllungsverweigerung, BAG Urteil vom 14.05.2013 – 9 AZR 760/11
- Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs – Ausgleichsklausel, BAG Urteil vom 14.05.2013 – 9 AZR 844/11
- Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung, BAG Urteil vom 16.07.2013 – 9 AZR 50/12
Für alljene Personalverantwortliche und GeschäftsführerInnen, die noch nie an einem Vortrag/Seminar von Herrn Rechtsanwalt Laskawy teilnehmen durften, sei hervorgehoben, dass er es am Rande der jeweiligen Rechtsgebiete exzellent versteht, die juristischen Grundlagen auch für Laien verständlich zu vermitteln. Zusätzlich gibt er immer wieder Hinweise, wie Entscheider vorhandene Klippen ganz praktisch umschiffen können und ist nicht müde mit Lückentexten bzw. -sätzen vorhandenes Wissen abzufragen und gegebenenfalls aufzufrischen oder mit Irrtümern aufzuräumen. Ebenso geht es auf dem empfehlenswerten Blog LEadersLAW zu.
Bei juristischen Fragen, über Urteile zum Arbeitsrecht hinaus, wenden Sie sich der Einfachheit halber direkt an die Kanzlei Aderhold. Den Leipziger Standort erreichen Sie in der Reichsstraße 15, 04109 Leipzig unter +49 341 44924-300 oder im Internet auf https://www.aderhold.legal. Die Kontaktmöglichkeiten der Kanzleien in Dortmund, Düsseldorf, München, Berlin und Frankfurt/Main finden sie auf der Webseite oder unser Arbeitgeberservice ist behilflich.
Die Folien zum kostenfreien Download
22. Frühstück Download der Folien
23. Frühstück Handout 24. LUF_14-05-15
Sie möchten regelmäßig über aktuelle Beiträge informiert werden? Dann abonnieren Sie den Newsletter der Fachkräftesicherer und Fluktuationsbändiger!
Neben Anwälten für Arbeitsrecht und Erläuterungen im familienfreund-eigenen Wiki finden sie auch noch weitere Artikel zum Arbeitsrecht. Unternehmerisches Handeln, so versteht es auch die familienfreund KG, besteht aus einem täglichen Geben und Nehmen. Nicht immer muss Geld als Gegenwert für eine Leistung oder Wissen herhalten. Sehr oft basiert, vor allem Netzwerkarbeit, auf einem Leistungstausch. Besonders deutlich wird dies bei den vielzähligen Personaler- und Unternehmernetzwerken, an denen wir uns mit unserem Wissen und unserer Rolle als Multiplikator gern beteiligen.