Am 15. Mai ist internationaler Tag der Familie

Leipziger Allianz für Familie (c) familienfreund.de

Leipziger Allianz für Familie (c) familienfreund.de

1993 hat die UNESCO den 15. Mai zum internationalen Tag der Familie bestimmt (Entschließung RES/47/237). Sie will damit das Bewusstsein der Menschen schärfen, die Familie wieder als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und die öffentliche Unterstützung für Familien mehr zu stärken.

An diesem Tag finden weltweit verschiedene Aktionen rund um und vor allem auch mit Familien statt. In Leipzig z.b. öffnete 2008, als der Beitrag ursprünglich geschrieben wurde, um 15 Uhr im Schulmuseum die Ausstellung „Leipziger Familienbilder“ und im Museum der Bildenden Künste fand eine Fachdiskussion zum Thema „Familienfreundliches Unternehmen – Unternehmerfreundliche Familie, Möglichkeiten und Chancen für Leipzig“ statt. Am darauffolgenden Samstag wurde Leipzig dann kurzerhand zur Spielstadt für die ganze Familie.

Den heutigen Tag der Familie haben wir, die familienfreund kg, zum Anlass genommen, die Erklärung vom 1. April 2008 des bundesweiten Netzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ zu unterzeichnen. Das Unternehmensnetzwerk ist eine zentrale Plattform für Unternehmen, welche sich für familienbewusste Personalpolitik einsetzen. Eine Mitgliedschaft im Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist jederzeit möglich. Betriebe können sich mit anderen Netzwerkpartnern austauschen und von den Erfahrungsberichten anderer familienbewusster Unternehmen profitieren.

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Gleiche Rechte für Minijobber

Rechte für Minijobber (c) Tima Miroshnichenko

Rechte für Minijobber (c) Tima Miroshnichenko

Die Rechte für Minijobber sind denen von normalen Arbeitnehmern ähnlich. In Deutschland arbeiten 6,7 Millionen Teilzeitkräfte in Minijobs. Arbeitsrechtlich müssen Sie Ihre Minijobber genauso zu behandeln wie Vollzeitbeschäftigte – jedoch mit ein paar Besonderheiten.

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Formfehler bei Kündigungen vermeiden: von Probezeit bis Abmahnung

Formfehler bei Kündigungen (c) Gabrielle Henderson

Formfehler bei Kündigungen (c) Gabrielle Henderson

Formfehler bei Kündigungen vermeiden Sie am besten, indem Sie sich vorher umfangreich informieren (lassen). Von der Probezeit bis zur Abmahnung aus bestimmten Gründen muss Ihre Kündigung bzw. der Prozess einer nachträglichen Prüfung durch die Justiz standhalten. Immer wieder urteilt das Bundesarbeitsgericht bei Kündigungsschutzklagen und prüft auf Herz und Nieren, ob Ihre Kündigung richtig war.

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Mentoring: Wie Unternehmen vom Wissen älterer profitieren

Mentoring - Vom Wissen Älterer profitieren

Mentoring - Vom Wissen Älterer profitieren

Der Fachkräftemangel wird zunehmend für alle Branchen zum Problem werden. Es gilt Strategien zu entwickeln seine Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Während das bei den jüngeren vor allem durch kinderfreundliche Maßnahmen, flexible Arbeitszeitregelungen und monitäre Anreize passiert, sind die Stratgien für die älteren Arbeitnehmer meist weniger durchdacht und oft verpufft das Fachwissen des Kollegen mit einem vorzeitigen Renteneintritt. Auch das Einstellen von älteren Arbeitnehmern jenseits der 50 wirft bei vielen Arbeitgebern fragen auf.

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Knigge im Business vom Mittagessen bis zur Party

Business etikette (c) Buchcover amazon.de

Business etikette (c) Buchcover amazon.de

Gehören Sie zu denen, welche jeden Tag  auswärts Mittagessen gehen oder stellen Sie sich gemeinsam mit Ihren Angestellten an der betriebseigenen Kantinenschlange an? Die Entscheidung ist manchmal gar nicht so einfach. Jeden Tag auswärts Mittagessen gehen bedeutet eine Unmenge an Spesenquittungen zum Ende des Monats, was, doch irgendwann einmal das Finanzamt auf den Plan rufen könnte. In der betriebseigenen Kantine einzukehren, kann auch Folgen haben. 

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Krank im Urlaub: Ihre Mitarbeiter verlieren keine Urlaubstage

Krankenkassenkarte (c) claudia hautumm / pixelio.de

Krankenkassenkarte (c) claudia hautumm / pixelio.de

Krank im Urlaub zu werden, ist nicht schön. Als Arbeitgeber ist die Urlaubsplanung oft anstrengend und umfangreich. Dienstpläne zu erstellen, Ausfälle zu kompensieren und Notfälle abzudecken, ist mit zu dünner Personaldecke nicht immer einfach. Gerade Feiertage, wie Weihnachtszeit soll Ihren Mitarbeitern zur Erholung dienen. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, wenn Ihre Mitarbeiter während ihrer Urlaubszeit krank werden! 

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Das Ohr hart am Mitarbeiter

Familienservice (EAP) der familienfreund KG (c) familienfreund.de

Familienservice (EAP) der familienfreund KG (c) familienfreund.de

„Zeit für Deine Mitarbeiter musst Du Dir nehmen“, hieß es das ein oder andere Mal für Inka Leidloff bei Seminaren. Das macht die Produktionsleiterin der PIN Sachsen GmbH ja auch regelmäßig. Leider fliegen ihr die Lösungen für die vielfältigen Mitarbeiterfragen nicht so einfach zu.

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Und was tun Sie für Ihr Image als Arbeitgeber?

Bauarbeiter haben einen körperlich anstrengenden Beruf (c) piro4d / pixabay.de

Bauarbeiter haben einen körperlich anstrengenden Beruf (c) piro4d / pixabay.de

Ob BewerberInnen heutzutage überhaupt auf Sie als Arbeitgeber bzw. Ihr Unternehmen aufmerksam werden, hängt nicht zuletzt von Ihrem Image als Arbeitgeber ab. Behandeln Sie Ihre Leute gut, zahlen Sie besser als der Mitbewerber, bieten Sie Zusatzleistungen und Benefits für Ihre Mitarbeiter an und wie erlebbar ist nicht zuletzt Ihre Führungs- und Unternehmenskultur?!

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Warum zahlt die Krankentagegeldversicherung nicht?

euro (c) Artefaktum / pixelio.de

euro (c) Artefaktum / pixelio.de

Warum zahlt die Krankentagegeldversicherung nicht, fragte sich ein Architekt, der erkrankte und sich gegenüber seiner Versicherung arbeitsunfähig meldete. Am Ende sah er keine andere Möglichkeit als gegen seine Versicherung zu prozessieren. Über mehrere Entscheidungsebenen am Gericht beschäftigte diese Frage nun auch den Bundesgerichtshof. Sein Urteil (IV ZR 129/06) fällte das oberste Gericht nun zu Gunsten der  Krankentagegeldversicherung.

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So können sie Mitarbeiter rechtssicher abmahnen

Mitarbeiter rechtssicher abmahnen

Mitarbeiter rechtssicher abmahnen

Wenn sich Ihr Mitarbeiter grobes Fehlverhalten leistet, heißt das nicht, dass sie Ihn sofort verhaltensbedingt kündigen können. Vorher müssen Sie Ihren Mitarbeiter rechtssicher abmahnen. Empfehlenswert ist es, dass Sie Ihrem Mitarbeiter vorher die Möglichkeit geben, sich zu seinem Fehlverhalten zu äußern. Viele Tarifverträge beinhalten das Recht des Arbeitnehmers, eine Stellungnahme zum Vorwurf in seine Personalakte zu geben.

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