Ein Leitfaden zum Familienpflegezeitgesetz für die Praxis und für die Rechtsberatung

Seniorin backt | Aktivierung (c) Gerd Altmann / pixelio.de

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Mit dem am 1.1.2012 in Kraft getretenen Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, „die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Pflege zu verbessern“ (§ 1 FPfZG). Im Jahre 2011 wurden 1,63 Millionen Menschen in häuslicher Umgebung gepflegt. In 70 % der häuslichen Pflegearrangements sind Familienangehörige als Pflegende beteiligt. In 47 % wird die häusliche Pflege sogar alleine durch Familienangehörige erbracht.

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Beratung für Erwerbstätige mit Pflegesituation

25 Beispiele aus Frankfurt/Main für eine höhere Arbeitgeberattraktivität

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Work-Life-Effectiveness heißt das Motto, das sich die Dow Corning GmbH zum Ziel gesetzt hat. Dahinter steht der Anspruch, Mitarbeiter/ innen Privat- und Berufsleben so effektiv wie möglich gestalten zu lassen. So umfassen die Maßnahmen des Chemiekonzerns nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Neben Gleitzeitmodellen, individuellen Teilzeitlösungen und der Möglichkeit zum Homeoffice gehören umfassende Beratungs- und Vermittlungsangebote in den Bereichen Kinderbetreuung und pflegebedürftige Angehörige zum Leistungsspektrum.

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