Arbeitskleidung – im Blaumann zum nächsten Kundentermin?

Geschäftsleute (c) unsplash / pixabay.de

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Viele Menschen tragen während ihrer Arbeitszeit eine bestimmte und für sie passende Arbeitskleidung. Bei bestimmten Berufsgruppen ist eine zweckmäßige (Schutz-)Kleidung bzw. persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben, um Gefahren für Körper, Geist und Gesundheit zu minimieren. Diese Arbeitskleidung, die zum Schutz dient, wird immer vom Arbeitgeber bereitgestellt. Er muss sie auch auswählen, beschaffen, warten und falls erforderlich Instand halten oder ersetzen. Eine Umlage auf den Beschäftigten ist untersagt. Arbeitskleidung, welche an Stelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird, ist nicht Sache des Arbeitgebers. Sie muss nicht kostenlos bereitgestellt oder gereinigt bzw. ersetzt werden.

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