Im Berufsleben haben viele Menschen Stress. Das ist nicht nur ungesund, auch die Leistungsfähigkeit nimmt dauerhaft ab. Um herauszufinden, welche Faktoren am Arbeitsplatz den Stress fördern, befragte TÜV Süd insgesamt 28 Arbeitsmediziner führender Konzerne. Nach den Ergebnissen der Befragung lösen vor allem eine zu große Arbeitsbelastung, fehlende Wertschätzung, ein schlechtes Betriebsklima sowie fehlende oder schlechte Kommunikation häufig Stress aus und können zu Burn-out führen.
Jana Schlegel
trendanalyse zu work-life balance und leistungspolitik erschienen
das verhältnis von arbeit und leben stellt sich für viele beschäftigte als problematisch dar – nicht nur, wie oft unterstellt wird, für erwerbstätige mütter. die arbeit frisst oft so viel zeit und nerven, dass für das privatleben nicht mehr genug übrig bleibt. in den betrieben ist inzwischen angekommen, dass so etwas auch auf die arbeit selbst zurückschlägt: nicht nur die beschäftigten „haben ein problem“, auch die unternehmen. um abhilfe zu schaffen, muss der zusammenhang von work-life balance und betrieblicher leistungspolitik thematisiert werden. dies sind erste ergebnisse einer trendanalyse des forschungsprojekts „lanceo – balanceorientierte leistungspolitik“.
Meister-BAfÖG bzw. Aufstiegs-BAFÖG und Begabtenförderung
Das Meister-BAFÖG bzw. Aufstiegs-BAFÖG (seit August 2016) ist nicht nur im Lebensmittelhandel eine spannende Qualifizierungsmöglichkeit – auch, wenn es auf den ersten Blick schwer fällt im Supermarkt an Aufstieg zu denken. Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie förderberechtigt sind. Allein bei dem Wort BAföG denken viele nur an eine Fördermöglichkeit für Studenten.
familienkolumne: das kommende beschäftigungsdatenschutzgesetz und das eu-recht?
und ist es in der praxis sinnvoll umsetzbar? ende august 2010 hat das bundeskabinett einen gesetzesentwurf zum beschdatschg vorgelegt. in diesem entwurf wird unter anderem geregelt, wie die datenerhebung vor, während und nach einem beschäftigungsverhältnis erfolgen darf. damit wird die gesamte personenbezogene kommunikation im arbeitsverhältnis erfasst und im bdsg geregelt. allerdings muss der arbeitnehmer im rahmen seiner informellen selbstbestimmung in einzelfällen (ärztliche untersuchung, verwendung von lichtbildern) die einwilligung erteilen, dass seine daten benutzt werden.
vor der einstellung ist die sache bereits kompliziert. es sei an die umfängliche rechtsprechung des bag zum personalfragebogen erinnert.
doch wem nutzt diese vorgehensweise? der arbeitnehmer ist immer in der schwächeren position. wer glaubt denn, dass er eine bewerbung abgibt, die daten zum geschlecht, religion, gesundheit und behinderung nicht preisgibt? spätestens im gespräch bei der einstellung wird es problematisch. soll der arbeitnehmer spontan prüfen, ob die erhebung der daten“ unverzichtbare voraussetzung „ für den job ist? was ist, wenn er ablehnt ? er bekommt den job nicht.
besondere vorsicht ist mit den beliebten netzwerken im internet geboten. man sollte sich sehr genau überlegen, was man da rein schreibt. xing und linked in sind in jedem fall nutzbar, soziale netzwerke wie facebook, schülervz und studivz sollen es nicht sein. wer kontrolliert, wenn der bewerber nicht einwilligt, ob die information aus den netzwerken nicht doch gegenstand der einstellungsüberlegungen gewesen ist? insofern hat die einwilligung des bewerbers lediglich deklaratorischen charakter in der praxis.
besser wäre es gewesen, eine checkliste aufzustellen, die vorgibt, was in eine stellenanzeige hineingehört, welche kriterien zur einstellung unter berücksichtigung der diskriminierungsrechtsprechung objektiv nachvollziehbar sind und im gespräch auch behandelt werden dürfen. arbeitgeber und bewerber dürften vor der einstellung bereits verunsichert sein. immerhin ist eine vollständige anonymisierung der bewerbung (noch) nicht vorgesehen.
während des arbeitsverhältnisses sind die risiken eines verstoßes durch den arbeitgeber hoch, der arbeitnehmer ist durch die aktuelle gesetzeslage nach der probezeit ausreichend geschützt. schon jetzt ist die rechtslage bei videoüberwachung, ortungssystemen und biometrischen verfahren recht umfänglich. das neue gesetz stellt allerdings viele themen, die in der rechtsprechung entschieden wurden klar (nutzung telefon, email und internet) auch weiterhin wird eine interessenabwägung zwischen denen des arbeitgebers und denen des arbeitnehmers erforderlich sein.
einfacher wird es wieder bei der frage der aufbewahrung und weitergabe persönlicher daten nach beendigung des arbeitsverhältnisses. alle daten die nach dem arbeitsverhältnis nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen.
letztlich soll sich der arbeitnehmer zunächst bei beschwerden an den arbeitgeber wenden. dies steht im widerspruch zur datenschutzrichtlinie 95/46, nach der jedermann das recht hat sich an unabhängige kontrollorgane zu wenden. ein arbeitgeber wird niemals einen verstoß gegen den datenschutz einräumen, weil er damit unter umständen schadensersatzansprüche und imageverlust befürchten muss.
insgesamt ist der entwurf in großen teilen gelungen, allerdings wird die praxis für alle beteiligten nicht einfacher und die konfliktproblematik steigt weiter. man wird abwarten müssen, welche änderungen dieser entwurf noch erfährt.
wenn sie fragen haben und rechtliche beratung suchen, bietet ihnen die dr. fingerle rechtsanwaltskanzlei einen rund-um-service.
die kanzlei dr. fingerle rechtsanwälte wurzelt in einer über 50jährigen tradition. ihr mehr als zehnjähriges engagement in leipzig ist geprägt von stetigem wachstum. die kanzlei ist überwiegend für unternehmen und institutionen tätig, darunter namhafte versicherer, internationale unternehmen und träger öffentlicher verwaltung. darüber hinaus betreuen die anwälte auch ausgewählte privatmandanten.
rechtsanwalt uwe karsten
Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Anreize für die Mitarbeiter
2.100 Euro Sonderzahlung für jeden Mitarbeiter. So las man es am 3. Oktober 2010 nicht nur in der Motorzeitung, sondern auch im Wirtschaftsteil namhafter Zeitungen. Auch zahlreiche Jobportale berichteten über das vorfristige Weihnachtsgeschenk.
Privates am Arbeitsplatz: Was Ihre Mitarbeiter noch tun außer arbeiten
Wie viel Privates am Arbeitsplatz darf es denn sein? Und wo ist die Grenze zwischen privat und beruflich. Nicht nur über das Gehalt quatschen die Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Auch über Familienmitglieder, Ereignisse, Neuigkeiten aus aller Welt und sonstiges, was sie im Alltag bewegt und beschäftigt. Viele Mitarbeiter hegen und pflegen Freundschaften am Arbeitsplatz. Viele Arbeitgeber befördern Mitarbeiterbindung auch untereinander mit gemeinsamen Aktivitäten – andere wollen solche Beziehungen im Team lieber vermeiden … warum, wieso, weshalb?
Kein Wettbewerb beim Rettungsdienst: Unternehmen haben es oft nicht leicht
Der Wettbewerb beim Rettungsdienst war Bestandteil einer Klage beim Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten zwei private Anbieter, die im wahrsten Sinn des Wortes Unternehmer sind. Unternehmen und Ihr Tun bzw. Unternehmer und deren Ideen dringen oft, wie die das Raumschiff Enterprise in unendliche Weiten vor und entdecken einfach neue Welten. Schnell und flexibel besetzen sie Neigen, legen den Finger in die Wunde und zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit viel weniger Mitteleinsatz maximale Erfolge erzielen.
Ende letzte Woche entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ähnlich, wie im Kinder- und Jugendhilfebereich so ist auch der Rettungsdienst zum größten Teil in öffentlicher Hand ist. Oft liegt die Verantwortung vor Ort bei der Feuerwehr, die jedoch Dienstleistungen und Teile der Rettung auf gemeinnützige Hilfsorganisationen und Unternehmen outsourct. Manchmal gibt es nur einen öffentlichen Rettungsdienst und in einigen Bundesländern, wie in Sachsen z. B. gibt es ein richtiges duales Modell in dem durchaus auch private Unternehmen Ihre Dienste tun und anbieten. Unternehmen benötigen für das Betreiben des Rettungsdienstes eine Genehmigung.
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig?
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig? Zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, der Änderung von Arbeitsbedingungen und dem Wunsch nach Altersteilzeit haben wir für Sie Urteile zusammengefasst. Außerdem informieren wir sie fortlaufend über aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht auch aus Veranstaltungen an denen die familienfreund KG teilgenommen hat.
Coaching als Weiterbildung von der Steuer absetzen
Coaching als Weiterbildung hilft Selbstständigen und Mitarbeitern sich selbst zu reflektieren. Wünsche und Entscheidungen, Ziele und Grundsätze werden im Coaching sichtbar und verstärken sich oder schwächen sich ab. Ein Veränderungsprozess wird angestoßen oder/und die Persönlichkeit entwickelt sich. Coaching als Weiterbildung ist anders als die Psychotherapie ein Selbstbildungs- und Aktivierungsprozess. Durch viele Fragen und Aufgabenstellungen wirft man einen Blick auf sich und seine momentane Situation.
Verkauf ist die höchste Kunst im Geschäft
Nicht die sieben Weltwunder, sondern Verkauf ist die höchste Kunst im Geschäft und im Unternehmen. Eine gute Vertriebsabteilung bringt auch guten Umsatz und jede Menge Kunden bzw. Verträge ins Haus.








