Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden wettbewerbswidrig

Werbeanrufe sind auch bei Gewerbetreibenden nicht erlaubt

Werbeanrufe sind auch bei Gewerbetreibenden nicht erlaubt

Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden sind und bleiben verboten, wenn der Anrufer vor dem Gespräch nicht davon ausgehen kann, dass der Anzurufende mit dem Gespräch einverstanden sein wird. Die Folge eines solchen Anrufs bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige und unzumutbare Belästigung angesehen werden. Werbeanrufe sind bei Gewerbetreibenden einfach unzumutbar.

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