In einer Zeit als einige noch von Familiengedöns sprachen, entstand im revolutionären Leipzig die familienfreund KG. Hervorgegangen aus einer Idee der Lokalen Bündnisse für Familie, sorgt das Unternehmen mit seinen Beratungsangeboten für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit bei – und das ist das innovative – allen Beschäftigten.
Homeoffice
Homeoffice, auch Home-Office, beschreibt das Arbeiten in der häuslichen Umgebung. Selten jedoch haben Desktop-Worker in ihrer privaten Wohnung ein eigenes Zimmer, um ein Büro einzurichten.
Das Homeoffice steht aber auch als Synonym für das ortsunabhängige Arbeiten.
Mit den unterschiedlichen Aspekten befassen sich die Beiträge auf der Themenseite Homeoffice. Unsere Erfahrungen seit 2012 mit Remote-Work finden sich in einzelnen Texten wieder und helfen Ihnen hoffentlich Ihr eigenes New-Normal für sich und Ihre Beschäftigten zu finden.
Büro, Homeoffice, Coworking oder macht es die Mischung?
Wie sieht das Büro der Zukunft aus? Arbeitet man zu Hause, im Coworking oder weiter im Büro? Macht es die Mischung? Was braucht der Wissensarbeiter überhaupt, um arbeiten zu können? Und was heißt denn überhaupt flexibel?
Diesen und anderen Fragen stellten sich die Teilnehmer beim Freelance-Camp und kam zu überraschenden Ergebnissen. Schon seit längerem grummelt es im web2.0. Dort, wo fast jede Minute eine neue Idee aus dem Boden spriesst, bemisst man dem flexiblen Arbeiten eine Menge Bedeutung zu. Neue Konferenzformen, wie das Barcamp und innvoative Gedanken zum Großraumbüro für Freelancer gehören genauso zum Web wie Netzwerken auf Xing oder/und dem Stati melden im Twitter.
Warum zahlt die Krankentagegeldversicherung nicht?
Warum zahlt die Krankentagegeldversicherung nicht, fragte sich ein Architekt, der erkrankte und sich gegenüber seiner Versicherung arbeitsunfähig meldete. Am Ende sah er keine andere Möglichkeit als gegen seine Versicherung zu prozessieren. Über mehrere Entscheidungsebenen am Gericht beschäftigte diese Frage nun auch den Bundesgerichtshof. Sein Urteil (IV ZR 129/06) fällte das oberste Gericht nun zu Gunsten der Krankentagegeldversicherung.
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