Du möchtest deinen Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit der Kinderbetreuung bieten und gleichzeitig von Steuervorteilen profitieren? Das ist grundsätzlich eine gute Idee! Allerdings gibt es bei der betrieblichen Kinderbetreuung (Kita-Plätze im Belegplätzemodell) einiges zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass es hier schnell zu Problemen kommen kann.
betriebliche Kinderbetreuung
Sie möchten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Ihrem Unternehmen fördern?
Dann sind Sie hier richtig. Auf unserer Archivseite zum Thema »betriebliche Kinderbetreuung« finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen, die Ihnen zeigen, wie Sie die betriebliche Kinderbetreuung in Ihrem Unternehmen umsetzen und nutzen können.
- Wie können Sie die Bedarfe Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ermitteln und berücksichtigen?
- Wie können Sie die Qualität und die Finanzierung der betrieblichen Kinderbetreuung sicherstellen?
- Und wie können Sie die Vorteile der betrieblichen Kinderbetreuung für Ihr Unternehmen kommunizieren und messen?
Angela Merkel, die Bundeskanzlerin von Deutschland, sagte einmal: „Die betriebliche Kinderbetreuung ist ein wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung, die Chancengleichheit und die Familienfreundlichkeit in unserem Land.“ Dieses Zitat zeigt die Bedeutung der betrieblichen Kinderbetreuung für die Wirtschaft und die Gesellschaft.
Wir laden Sie ein, unsere Beiträge zum Thema »betriebliche Kinderbetreuung« zu lesen. Sie bieten Ihnen aktuelle Informationen, Erfahrungen und Empfehlungen zum Thema betriebliche Kinderbetreuung. Und wenn Sie konkrete Unterstützung benötigen, haben wir die passenden Dienstleistungen geschaffen.
Fünf Jahre Kinderkrippe Sternchen in Gaggenau
Vor fünf Jahren wurde die Kinderkrippe Sternchen im Mercedes-Benz Werk Gaggenau eingeweiht. Anlässlich dieses Jubiläums öffnet die Einrichtung am 5. Juli 2013 von 18 bis 21 Uhr ihre Türen für Interessierte und Neugierige. Es besteht die Möglichkeit die Räume zu besichtigen, zudem werden die Konzeption der Betreuung und der pädagogische Ansatz vorgestellt.
Vom Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ profitieren Arbeitgeber dreifach
Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt auch in Zukunft Unternehmen, die Betreuungsplätze für Kinder ihrer Beschäftigten einrichten. Lesen Sie mehr zu Pluspunkten für Unternehmen und Erfolgsfaktoren des Programms.
Rechtsanspruch Kinderbetreuung – Gleich ist es 2013!
Seit August 2008 heißt es für die Kommunen Krippenplätze bereitstellen, um den Rechtsanspruch Kinderbetreuung spätestens 2013 zu decken. Das sogenannte bedarfsgerechte Angebot hat der Bund immer schon im Sozialgesetzbuch 8 verankert und schon heute, vor dem Rechtsanspruch, muss unter bestimmten Bedingungen ein Betreuungsplatz für unter 3-Jährige bereitgestellt werden. In der Ausbauphase von 2008 bis 2013 gibt es vom Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) viele, viele Fördermittel – sowohl für das Einrichten von Betreuungsplätzen als auch das Aufstocken von Kindertagespflegestellen sowie den Ausbau betrieblicher Kinderbetreuungsangebote.
Weitere Schlagwörter, die Sie bei Ihrer Fachkräftesicherung inspirieren können
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