Kita-Plätze für Mitarbeiter: Gemeinnützigkeit und Steuervorteile im Blick behalten

betriebliche Kita-Plätze und Gemeinnützigkeit (c) Ksenia Chernaya

betriebliche Kita-Plätze und Gemeinnützigkeit (c) Ksenia Chernaya

Du möchtest deinen Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit der Kinderbetreuung bieten und gleichzeitig von Steuervorteilen profitieren? Das ist grundsätzlich eine gute Idee! Allerdings gibt es bei der betrieblichen Kinderbetreuung (Kita-Plätze im Belegplätzemodell) einiges zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass es hier schnell zu Problemen kommen kann.

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Fünf Jahre Kinderkrippe Sternchen in Gaggenau

(v. l.) Horst Detzen, Architekt Werk- und Fabrikplanung, Ulrike Barthelmeh, Projektleiterin sternchen-Kinderkrippen, Wolfgang Nieke, Betriebsratsvorsitzender des Werks Untertürkheim, Ingrid Lepple, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Daimler Zentrale

(v. l.) Horst Detzen, Architekt Werk- und Fabrikplanung, Ulrike Barthelmeh, Projektleiterin sternchen-Kinderkrippen, Wolfgang Nieke, Betriebsratsvorsitzender des Werks Untertürkheim, Ingrid Lepple, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Daimler Zentrale

Vor fünf Jahren wurde die Kinderkrippe Sternchen im Mercedes-Benz Werk Gaggenau eingeweiht. Anlässlich dieses Jubiläums öffnet die Einrichtung am 5. Juli 2013 von 18 bis 21 Uhr ihre Türen für Interessierte und Neugierige. Es besteht die Möglichkeit die Räume zu besichtigen, zudem werden die Konzeption der Betreuung und der pädagogische Ansatz vorgestellt.

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Vom Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ profitieren Arbeitgeber dreifach

große und kleine Schuhe (c) Erfolgsfaktor Familie

große und kleine Schuhe (c) Erfolgsfaktor Familie

Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt auch in Zukunft Unternehmen, die Betreuungsplätze für Kinder ihrer Beschäftigten einrichten. Lesen Sie mehr zu Pluspunkten für Unternehmen und Erfolgsfaktoren des Programms.

Rechtsanspruch Kinderbetreuung – Gleich ist es 2013!

Kind im KiTa-Alter entdeckt die Welt (c) qimono / pixabay.de

Kind im KiTa-Alter entdeckt die Welt (c) qimono / pixabay.de

Seit August 2008 heißt es für die Kommunen Krippenplätze bereitstellen, um den Rechtsanspruch Kinderbetreuung spätestens 2013 zu decken. Das sogenannte bedarfsgerechte Angebot hat der Bund immer schon im Sozialgesetzbuch 8 verankert und schon heute, vor dem Rechtsanspruch, muss unter bestimmten Bedingungen ein Betreuungsplatz für unter 3-Jährige bereitgestellt werden. In der Ausbauphase von 2008 bis 2013 gibt es vom Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) viele, viele Fördermittel – sowohl für das Einrichten von Betreuungsplätzen als auch das Aufstocken von Kindertagespflegestellen sowie den Ausbau betrieblicher Kinderbetreuungsangebote.

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