War for Talents bezeichnet im sprichwörtlichen Sinn den Kampf um Talente, welcher auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt unlängst tobt. Das Gewinnen und Binden von Mitarbeitern hat für Sie als Unternehmen die höchste Priorität. Dabei geht es nicht nur darum Menschen zu anzusprechen sondern die richtigen Talente für den zu machenden Job in Ihrem Unternehmen zu finden. Das erfordert über kurz oder lang, dass Sie sich mit dem Thema Fachkräftesicherung befassen und strategische Maßnahmen entwickeln.
Zuschuss
Willkommen auf unserer Archivseite zum Thema »Zuschuss«. Ein Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern gewähren können. Er kann verschiedene Zwecke haben, wie z. B. die Förderung der Weiterbildung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder die Anreizsetzung für besondere Leistungen. Aber wie können Sie als Personalchef den Zuschuss sinnvoll und gerecht einsetzen? Wie können Sie die Wirkung und die Akzeptanz des Zuschusses messen? Und wie können Sie den Zuschuss steuerlich und rechtlich optimal gestalten?
Steve Jobs, der Mitbegründer von Apple, sagte einmal: „Die einzige Möglichkeit, großartige Arbeit zu leisten, ist, zu lieben, was man tut.“ Dieses Zitat verdeutlicht die Motivation und die Leidenschaft, die ein Zuschuss bei Ihren Mitarbeitern auslösen kann.
Wir laden Sie ein, unsere Beiträge zum Thema »Zuschuss« zu lesen. Sie bieten Ihnen interessante Fakten und Erfolgsgeschichten, wie Sie den Zuschuss in Ihrem Unternehmen effektiv und attraktiv nutzen können.
Mit einem steuerfreien Zuschuss zum Umzug neue Mitarbeiter gewinnen
Auch bei einem beruflich veranlassten Wohnungs- bzw. Wohnortwechsel kannst du als Arbeitgeber deine Mitarbeiter unterstützen. Hierzu gibt es klare Vorgaben durch den Gesetzgeber. Neben der (nachweisbaren) beruflichen Notwendigkeit des Wohnortwechsels dürfen die Vergütungen die ansonsten geltend zu machenden Werbungskosten nicht übersteigen. Werden die Anforderungen eingehalten, ist die Umzugskostenvergütung kostenfrei. Falls du keinen Zuschuss zum Umzug leistest, kann dein Teammitglied die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Die Höhe der anzuerkennenden Werbungskosten und damit auch des steuerfreien Arbeitgeberersatzes richtet sich nach dem „Bundesumzugskostengesetz“.
Mit der Vielpendler-Option mehr Cash in der Täsch
Christian Ollick, Dipl.-Finanzwirt (FH), weist in einem aktuellen Beitrag auf die Vielpendler-Option hin und merkt an: „Obwohl das Wahlrecht ausdrücklich in den Lohnsteuer-Richtlinie (LStR) vorgesehen ist, prüfen die Finanzämter bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung nicht von Amts wegen, ob der Komplettabzug oder der Ansatz sämtlicher Familienheimfahrten für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Daher ist es Aufgabe des Steuerpflichtigen bzw. seines steuerlichen Beraters, beide Abzugsvarianten vor Abgabe der Einkommensteuererklärung zu prüfen.“
Ein Bonbon welches nicht nur dem Arbeitgeber schmeckt
Zahlreiche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Arbeitgeber ihren Angestellten etwas Gutes zu tun. Dabei muss es nicht immer gleich der höhere Lohnscheck sein. Bei Beachtung einiger Regeln kann die Boni sogar ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausreichen. Ein Bonbon sind Sachzuwendungen.
Weitere Schlagwörter, die Sie bei Ihrer Fachkräftesicherung inspirieren können
Arbeit Arbeitgeber Arbeitgeberattraktivität Arbeitsplatz Arbeitsrecht Arbeitszeit Ausbildung Bedürfnisse Belegschaft Beratung Betreuung Betrieb Broschüre Einkommen Eltern Elternzeit Fachkräfte Fachkräftemangel Fachkräftesicherung Familienfreundlichkeit Familienservice Förderung Führung Führungskräfte gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung Homeoffice Internet Karriere Kinderbetreuung Krankheit Leipzig Mitarbeiterbindung Mitarbeitergewinnung Mitarbeiterzufriedenheit Motivation Pflegebedürftige Praxisbeispiele zur Fachkräftesicherung Sachsen Strategie Stress Studie Tipps Unternehmer Urteil Vereinbarkeit von Beruf und Familie Vereinbarkeit von Familie und Beruf Weiterbildung Work-Life-Balance Workshop Zusatzleistungen



