Der Kampf um Talente oder Wie kriegen Sie die richtigen Leute?

Kampf um Talente - Welches Potential steckt in ihm? (c) lannyboy89 / pixabay.de

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War for Talents bezeichnet im sprichwörtlichen Sinn den Kampf um Talente, welcher auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt unlängst tobt. Das Gewinnen und Binden von Mitarbeitern hat für Sie als Unternehmen die höchste Priorität. Dabei geht es nicht nur darum Menschen zu anzusprechen sondern die richtigen Talente für den zu machenden Job in Ihrem Unternehmen zu finden. Das erfordert über kurz oder lang, dass Sie sich mit dem Thema Fachkräftesicherung befassen und strategische Maßnahmen entwickeln.

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Mit einem steuerfreien Zuschuss zum Umzug neue Mitarbeiter gewinnen

Zuschuss zum Umzug durch den Arbeitgeber (c) bermix-studio / unsplash.jpg

Zuschuss zum Umzug durch den Arbeitgeber (c) bermix-studio / unsplash.jpg

Auch bei einem beruflich veranlassten Wohnungs- bzw. Wohnortwechsel kannst du als Arbeitgeber deine Mitarbeiter unterstützen. Hierzu gibt es klare Vorgaben durch den Gesetzgeber. Neben der (nachweisbaren) beruflichen Notwendigkeit des Wohnortwechsels dürfen die Vergütungen die ansonsten geltend zu machenden Werbungskosten nicht übersteigen. Werden die Anforderungen eingehalten, ist die Umzugskostenvergütung kostenfrei. Falls du keinen Zuschuss zum Umzug leistest, kann dein Teammitglied die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Die Höhe der anzuerkennenden Werbungskosten und damit auch des steuerfreien Arbeitgeberersatzes richtet sich nach dem „Bundesumzugskostengesetz“.

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Mit der Vielpendler-Option mehr Cash in der Täsch

Vielpendler-Option (c) Jannis Lucas

Vielpendler-Option (c) Jannis Lucas

Christian Ollick, Dipl.-Finanzwirt (FH), weist in einem aktuellen Beitrag auf die Vielpendler-Option hin und merkt an: „Obwohl das Wahlrecht ausdrücklich in den Lohnsteuer-Richtlinie (LStR) vorgesehen ist, prüfen die Finanzämter bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung nicht von Amts wegen, ob der Komplettabzug oder der Ansatz sämtlicher Familienheimfahrten für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Daher ist es Aufgabe des Steuerpflichtigen bzw. seines steuerlichen Beraters, beide Abzugsvarianten vor Abgabe der Einkommensteuererklärung zu prüfen.“

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Ein Bonbon welches nicht nur dem Arbeitgeber schmeckt

Mehr Brutto vom Netto - Steuererklärung (c) falco / pixabay.de

Mehr Brutto vom Netto - Steuererklärung (c) falco / pixabay.de

Zahlreiche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Arbeitgeber ihren Angestellten etwas Gutes zu tun. Dabei muss es nicht immer gleich der höhere Lohnscheck sein. Bei Beachtung einiger Regeln kann die Boni sogar ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausreichen. Ein Bonbon sind Sachzuwendungen.

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