Bewerbermanagementsystem vom Empfehlungsbund (c) pludoni GmbH

Bewerbermanagementsystem vom Empfehlungsbund (c) pludoni GmbH

Bewerbermanagementsystem (BMS) jetzt für alle Mitglieder des Empfehlungsbundes verfügbar

Für gewöhnlich dienen Bewerbermanagementsysteme dem Personalmanagement in der ordentlichen und rechtssicheren Abwicklung von Bewerbungen. Ein gutes BMS bildet dem gesamten Bewerbungsprozess ab: Vom erstmaligen Bewerbungseingang bis hin zur finalen Zusage des Unternehmens oder auch der finalen Absage. Das Alles geschieht unter der Gewährleistung vertrauliche Informationen stets datenschutzkonform zu behandeln. Außerdem bietet ein gutes BMS dem Personaler stets eine klar strukturierte Übersicht in den aktuellen Zwischenstand einer laufenden Bewerbung. Diese Vorinformationen garantieren eine wesentlich zweckdienliche Kommunikation zwischen Bewerber und Unternehmen.

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Arbeitgeberbewertungen mit Sternen (c) Clker-Free-Vector-Images / Pixabay.de

Arbeitgeberbewertungen mit Sternen (c) Clker-Free-Vector-Images / Pixabay.de

Arbeitgeberbewertungen mal anders: Mit Faire-Karriere einen validen Überblick bekommen

Online werden viele verschiedene Plattformen angeboten, auf denen Arbeitgeber sich Bewertungen von Bewerbern, Praktikanten und (ehemaligen) Mitarbeitern einholen können – und die Angebote werden auch häufig genutzt. Jeder dritte Bewerber liest sich Arbeitgeberbewertungen online durch und trifft auch auf Basis dieser Informationen die Entscheidung, für welches Unternehmen er arbeiten möchte.

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RA Uwe Karsten (c) drfingerle.de

RA Uwe Karsten (c) drfingerle.de

familienkolumne: das kommende beschäftigungsdatenschutzgesetz und das eu-recht?

und ist es in der praxis sinnvoll umsetzbar? ende august 2010 hat das bundeskabinett einen gesetzesentwurf zum beschdatschg vorgelegt. in diesem entwurf wird unter anderem geregelt, wie die datenerhebung vor, während und nach einem beschäftigungsverhältnis erfolgen darf. damit wird die gesamte personenbezogene kommunikation im arbeitsverhältnis erfasst und im bdsg geregelt. allerdings muss der arbeitnehmer im rahmen seiner informellen selbstbestimmung in einzelfällen (ärztliche untersuchung, verwendung von lichtbildern) die einwilligung erteilen, dass seine daten benutzt werden.

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