Allgemeiner Mindestlohn, flexiblere Elternzeit, Frauenquote, neues Tarifvertragsgesetz – über diese und andere wesentlichen Neuerungen informiert die Übersicht über das Arbeitsrecht / Arbeitsschutzrecht in ihrer 9. Auflage.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, wie zum Beispiel die Arbeitszeit, das Gehalt, den Urlaub, die Kündigung und vieles mehr. Doch wie können Sie einen Arbeitsvertrag erstellen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird? Wie können Sie einen Arbeitsvertrag anpassen, verlängern oder beenden? Wie können Sie Konflikte oder Streitigkeiten vermeiden oder lösen?
Auf unseren Archivseiten finden Sie viele wertvolle Informationen, Erfahrungen und Empfehlungen zu diesen und anderen Fragen rund um das Thema Arbeitsvertrag. Lesen Sie zum Beispiel, was der renommierte Arbeitsrechtler Dr. Martin Müller* über die neuesten Änderungen im Arbeitsvertragsrecht sagt:
„Die Reform des Arbeitsvertragsrechts bringt einige Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zum einen werden die Befristungsmöglichkeiten erweitert, zum anderen werden die Kündigungsschutzregeln vereinfacht. Allerdings müssen Arbeitgeber auch einige Fallstricke beachten, um sich nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen.“
Möchten Sie mehr erfahren? Dann besuchen Sie unsere Archivseiten und lassen Sie sich von unseren Experten zum Thema Arbeitsvertrag beraten. Wir freuen uns auf Sie!
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig?
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig? Zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, der Änderung von Arbeitsbedingungen und dem Wunsch nach Altersteilzeit haben wir für Sie Urteile zusammengefasst. Außerdem informieren wir sie fortlaufend über aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht auch aus Veranstaltungen an denen die familienfreund KG teilgenommen hat.
Witterungsbedingter Arbeitsausfall – Arbeitgeber trägt Risiko
Kann man als Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn es stürmt und schneit? Nein natürlich nicht einfach so. Wenn nichts weiteres vom Arbeitgeber bekannt gegeben wird, muss man in der Regel versuchen sogar pünktlich auf Arbeit zu erscheinen. Aber wie verhält es sich, wenn witterungsbedingt keine oder nur wenig Arbeit anfällt? Kann der Arbeitgeber dies schon im Vorraus im Arbeitsvertrag planen und Lohn einbehalten?
Gleiche Rechte für Minijobber
Die Rechte für Minijobber sind denen von normalen Arbeitnehmern ähnlich. In Deutschland arbeiten 6,7 Millionen Teilzeitkräfte in Minijobs. Arbeitsrechtlich müssen Sie Ihre Minijobber genauso zu behandeln wie Vollzeitbeschäftigte – jedoch mit ein paar Besonderheiten.
So können sie Mitarbeiter rechtssicher abmahnen
Wenn sich Ihr Mitarbeiter grobes Fehlverhalten leistet, heißt das nicht, dass sie Ihn sofort verhaltensbedingt kündigen können. Vorher müssen Sie Ihren Mitarbeiter rechtssicher abmahnen. Empfehlenswert ist es, dass Sie Ihrem Mitarbeiter vorher die Möglichkeit geben, sich zu seinem Fehlverhalten zu äußern. Viele Tarifverträge beinhalten das Recht des Arbeitnehmers, eine Stellungnahme zum Vorwurf in seine Personalakte zu geben.
AGG? Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz löst Antidiskriminierungsgesetz ab
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) löst Antidiskriminierungsgesetz ab. Arbeitsplätze diskriminierungsfrei ausschreiben oder seine Mitarbeiter vor Diskriminierung durch dritte schützen…ab 1.08.2006 ist das Gesetz. Der Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt auf dem Arbeitsrecht. Dabei gelten die Bestimmungen gleichermaßen für den öffentlichen Dienst und für die Privatwirtschaft. Insgesamt wurden 4 Richtlinien der europäischen Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt.
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