Von nunmehr 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen 21 über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Drei von ihnen – die Niederlande, Rumänien und der EU-Neuling Kroatien – haben die Lohnuntergrenze in den vergangenen Wochen angehoben.
Daten
Daten sind das Öl der digitalen Wirtschaft. Sie ermöglichen es Unternehmen, ihre Kunden besser zu verstehen, ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.
- Doch wie können Personalverantwortliche die Daten ihrer Mitarbeiter nutzen, ohne deren Privatsphäre zu verletzen?
- Wie können sie Datenanalysen für die Personalentwicklung, die Mitarbeiterbindung und die Rekrutierung einsetzen?
- Und welche rechtlichen und ethischen Herausforderungen gilt es zu beachten?
Lesen Sie in unseren Beiträgen, wie Sie Daten als strategischen Faktor für Ihr Unternehmen nutzen können und mit welchen Analysen wir Sie ganz praktisch unterstützen können.
„Daten sind nicht nur eine Ressource, sondern auch eine Verantwortung. Wir müssen sicherstellen, dass wir die Daten unserer Mitarbeiter schützen, respektieren und wertschätzen.“ – Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank.
Stressreport Deutschland vom BAuA
Die Wirkungszusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen einerseits und psychischen Störungen andererseits sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus von Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik gerückt. Die aktuelle Diskussion gründet vor allem auf der Annahme, dass immer mehr Erwerbstätige durch steigende Anforderungen und zunehmende Belastung der Arbeit an Stress und psychischen Beschwerden leiden und infolgedessen erkranken. Der Stressreport BAuA gibt tiefe Einblicke.
Mitarbeiterunterstützung kann auch zu weit gehen
Als Work-Life-Balance Dienstleister sind wir begeistert, wie viel Herzblut und Engagement manche Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Tag legen. Manchmal gehen die Vorstellungen an Mitarbeiterunterstützung auch zu weit. Aus eigener Erfahrung können wir ein Lied davon singen und vor einiger Zeit musste sich sogar das Bundesarbeitsgericht damit beschäftigen.
Eule oder Lerche: Pilotprojekt der Uni München erforscht die innere Uhr des Menschen
116 Mitarbeiter des Elektrobandherstellers ThyssenKrupp Electrical Steel in Bochum haben fünf Monate lang ihre Arbeitsschichten umgestellt – im Dienste der Wissenschaft und der eigenen Gesundheit. Im Rahmen einer Grundlagenforschung untersuchen Prof. Dr. Till Roenneberg und Dr. Céline Vetter von der Ludwig-Maximilians-Universität München das Thema Chronobiologie, das ist die zeitliche Organisation von Physiologie und menschlichem Verhalten.
Arbeit ist Arbeit und Schnaps bleibt Schnaps
Arbeit ist Arbeit und Schnaps bleibt Schnaps. So sehen es auch viele ihrer deutschen Mitarbeiter und Kollegen. Nur im Ausland sieht man es mit der Entflechtung von Privatem und Beruflichem etwas anders.
Trends und Problemfelder lassen sich aus Daten zur Gesundheit und Arbeitssicherheit ableiten
Die Arbeitsbedingungen, die Tätigkeit und die Gestaltung des Arbeitsplatzes sind für Mitarbeiter und Arbeitgeber besonders wichtig. Es gehört dazu, von Seiten des Arbeitgebers, auf alles zu achten und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Trotzdem passieren Unfälle oder Mitarbeiter sind dauerhaft von Berufskrankheiten betroffen. Zum wie viel genau und welche erstellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Broschüre Arbeitswelt im Wandel.
Arbeitgeberattraktivität – steigert die Lust hier zu arbeiten
Durch eine hohe Arbeitgeberattraktivität lässt sich die Beliebtheit des Unternehmens bei Bewerbern, Kunden und sonstigen Beteiligten steigern. Auch steigt durch diesen Faktor die Lust der Beschäftigten bei diesem Unternehmen zu arbeiten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitgeberattraktivität positiv zu beeinflussen.
familienkolumne: das kommende beschäftigungsdatenschutzgesetz und das eu-recht?
und ist es in der praxis sinnvoll umsetzbar? ende august 2010 hat das bundeskabinett einen gesetzesentwurf zum beschdatschg vorgelegt. in diesem entwurf wird unter anderem geregelt, wie die datenerhebung vor, während und nach einem beschäftigungsverhältnis erfolgen darf. damit wird die gesamte personenbezogene kommunikation im arbeitsverhältnis erfasst und im bdsg geregelt. allerdings muss der arbeitnehmer im rahmen seiner informellen selbstbestimmung in einzelfällen (ärztliche untersuchung, verwendung von lichtbildern) die einwilligung erteilen, dass seine daten benutzt werden.
vor der einstellung ist die sache bereits kompliziert. es sei an die umfängliche rechtsprechung des bag zum personalfragebogen erinnert.
doch wem nutzt diese vorgehensweise? der arbeitnehmer ist immer in der schwächeren position. wer glaubt denn, dass er eine bewerbung abgibt, die daten zum geschlecht, religion, gesundheit und behinderung nicht preisgibt? spätestens im gespräch bei der einstellung wird es problematisch. soll der arbeitnehmer spontan prüfen, ob die erhebung der daten“ unverzichtbare voraussetzung „ für den job ist? was ist, wenn er ablehnt ? er bekommt den job nicht.
besondere vorsicht ist mit den beliebten netzwerken im internet geboten. man sollte sich sehr genau überlegen, was man da rein schreibt. xing und linked in sind in jedem fall nutzbar, soziale netzwerke wie facebook, schülervz und studivz sollen es nicht sein. wer kontrolliert, wenn der bewerber nicht einwilligt, ob die information aus den netzwerken nicht doch gegenstand der einstellungsüberlegungen gewesen ist? insofern hat die einwilligung des bewerbers lediglich deklaratorischen charakter in der praxis.
besser wäre es gewesen, eine checkliste aufzustellen, die vorgibt, was in eine stellenanzeige hineingehört, welche kriterien zur einstellung unter berücksichtigung der diskriminierungsrechtsprechung objektiv nachvollziehbar sind und im gespräch auch behandelt werden dürfen. arbeitgeber und bewerber dürften vor der einstellung bereits verunsichert sein. immerhin ist eine vollständige anonymisierung der bewerbung (noch) nicht vorgesehen.
während des arbeitsverhältnisses sind die risiken eines verstoßes durch den arbeitgeber hoch, der arbeitnehmer ist durch die aktuelle gesetzeslage nach der probezeit ausreichend geschützt. schon jetzt ist die rechtslage bei videoüberwachung, ortungssystemen und biometrischen verfahren recht umfänglich. das neue gesetz stellt allerdings viele themen, die in der rechtsprechung entschieden wurden klar (nutzung telefon, email und internet) auch weiterhin wird eine interessenabwägung zwischen denen des arbeitgebers und denen des arbeitnehmers erforderlich sein.
einfacher wird es wieder bei der frage der aufbewahrung und weitergabe persönlicher daten nach beendigung des arbeitsverhältnisses. alle daten die nach dem arbeitsverhältnis nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen.
letztlich soll sich der arbeitnehmer zunächst bei beschwerden an den arbeitgeber wenden. dies steht im widerspruch zur datenschutzrichtlinie 95/46, nach der jedermann das recht hat sich an unabhängige kontrollorgane zu wenden. ein arbeitgeber wird niemals einen verstoß gegen den datenschutz einräumen, weil er damit unter umständen schadensersatzansprüche und imageverlust befürchten muss.
insgesamt ist der entwurf in großen teilen gelungen, allerdings wird die praxis für alle beteiligten nicht einfacher und die konfliktproblematik steigt weiter. man wird abwarten müssen, welche änderungen dieser entwurf noch erfährt.
wenn sie fragen haben und rechtliche beratung suchen, bietet ihnen die dr. fingerle rechtsanwaltskanzlei einen rund-um-service.
die kanzlei dr. fingerle rechtsanwälte wurzelt in einer über 50jährigen tradition. ihr mehr als zehnjähriges engagement in leipzig ist geprägt von stetigem wachstum. die kanzlei ist überwiegend für unternehmen und institutionen tätig, darunter namhafte versicherer, internationale unternehmen und träger öffentlicher verwaltung. darüber hinaus betreuen die anwälte auch ausgewählte privatmandanten.
rechtsanwalt uwe karsten
Wann dürfen und müssen Ihre Bewerber zum Bluttest?
Immer wieder geht ein Aufschrei durch die Massen, wenn Sie als Unternehmen Ihre Bewerber und potentiellen Mitarbeiter zum Bluttest schicken. Allerdings sind Tauglichkeitsuntersuchungen vor Antritt einer Stelle nichts neues. Es gibt Situationen, wo Sie sich als Arbeitgeber mit einem Bluttest rechtlich absichern dürfen.
Ihr guter Ruf im Web
ihr guter ruf im web eilt ihrem unternehmen und ihnen hoffentlich weit voraus. nicht nur in der realität sondern auch virtuell gibt es für einen guten ruf viel zu tun und, wenn man ihn den hat, ihn zu pflegen. lotsen statt löschen ist virtuell ein einfaches und simples motto.
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