Für die Fachkräfte-Studie wurden von Universum in Deutschland insgesamt 5373 Berufstätige ohne Hochschulabschluss befragt. Erhebungszeitraum der Umfrage war Mai bis Oktober 2014. Die Fachkräfte gaben Auskunft zu ihren „idealen Arbeitgebern“, ihren Karrierezielen und zu weiteren Themen rund um Beruf und Karriere. Das Ranking der „idealen Arbeitgeber“ wurde für Fachkräfte mit kaufmännischem und technischem Hintergrund jeweils separat erhoben. Für das Ranking wurden 1086 Berufstätige aus dem kaufmännischen Bereich und 1289 Berufstätige aus dem technischen Bereich befragt.
weiterlesenSchlagwort: Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind verschiedene – monetäre oder nicht-monetäre – Leistungen, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Entgelt erbracht werden.
Das können zum Beispiel Zuschüsse, technische Geräte oder auch besondere Arbeitsbedingungen sein. Ziel dieser Zusatzleistungen ist es, die Bedürfnisse der Beschäftigten im Sinne einer mitarbeiterzentrierten Personalpolitik zu erfüllen und so eine höhere Mitarbeiterbindung zu erzeugen. Eine weitere Absicht ist es, sich im Wettbewerb um Fachkräfte abzuheben und das Unternehmen für Bewerber attraktiver zu machen.
Als Synonym wird häufig der englische Begriff Benefits (auch Corporate Benefits) verwendet.
Nachfolgend finden Sie Beiträge zu unterschiedlichen Aspekten von Zusatzleistungen in der Reihenfolge der Aktualisierung. Bei Bedarf unterstützen wir Sie konkret bei der Ausgestaltung von Benefitsystemen (Cafeteria-Modell), dem steuerfreien Sachbezug und Gutscheinen.
Hilfreich sind auch unsere FAQ zu den Zusatzleistungen, die viele, grundlegende Fragen beantworten.
Work-Life-Balance war gestern – wir werden Caring Company
Nicht erst seit gestern tobt in der HR- und Beraterszene der Kampf um den Begriff “Work-Life-Balance”. In unzähligen Beiträgen in Zeitungen, Magazinen und Blogs wird gezeigt, dass die Aufspaltung des Lebens in Arbeit (zum Geldverdienen) und Familie (zum Verwirklichen) überholt sein soll.
weiterlesen50 Euro Sachbezug weiterhin steuerfrei
(pts013) – Ein über den Bundesrat im Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf sah eine Absenkung der 44 Euro-Freigrenze auf 20 Euro vor. Die Bundesregierung veröffentlichte dazu mit Bundestagsdrucksache 17/12197 ihre Stellungnahme: Demnach würde eine Absenkung des Freibetrags nach Meinung der Bundesregierung nur zu einem Mehraufwand bei den Arbeitgebern führen, was dem Ziel einer Steuervereinfachung widerspreche. Sie lehnte eine Änderung der bestehenden Regelung damit unmissverständlich ab.
weiterlesenUnd was tun Sie für Ihr Image als Arbeitgeber?
nicht nur bei kleinen firmen hat die zahl der bewerbungen dramatisch abgenommen. auch große rennomierte konzerne freuen sich über jede gute bewerbung.
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