Allgemeiner Mindestlohn, flexiblere Elternzeit, Frauenquote, neues Tarifvertragsgesetz – über diese und andere wesentlichen Neuerungen informiert die Übersicht über das Arbeitsrecht / Arbeitsschutzrecht in ihrer 9. Auflage.
Elternzeit
Elternzeit ist eine Möglichkeit für Eltern, sich eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Viele Länder bieten Elternzeit an, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und die Entwicklung der Kinder zu unterstützen. In Deutschland haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind, die sie flexibel aufteilen und auch teilweise in Teilzeit arbeiten können.
Elternzeit ist jedoch nicht nur eine persönliche Entscheidung, sondern auch eine gesellschaftliche und politische Frage. Wie wirkt sich Elternzeit auf die Karrierechancen, das Einkommen und die Rentenansprüche der Eltern aus? Wie beeinflusst Elternzeit die Geschlechterrollen, die Gleichberechtigung und die Verteilung der Haus- und Familienarbeit? Wie kann Elternzeit die Bindung zwischen Eltern und Kindern, die Qualität der Kinderbetreuung und die Bildungschancen der Kinder verbessern?
Diese und andere Fragen sind Gegenstand von wissenschaftlichen Studien, öffentlichen Debatten und politischen Reformen, aber auch von Beiträgen in unserem Archiv. Wir laden Sie ein, sich mit den verschiedenen Meinungen und Standpunkten zu Elternzeit auseinanderzusetzen und Tipps für Ihre eigene Personalarbeit zu erhalten.
Zwischen Smartphone und Schnuller
(txn.) Seit vor drei Jahren Max geboren wurde, ist der Alltag von Yvonne Behrendt viel turbulenter geworden. Seither bringt sie alles unter einen Hut: Managerin, Mama, Ehe- und Hausfrau. Für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit hat sie den klassischen Weg gewählt – eine Anstellung in Teilzeit bei ihrem alten Arbeitgeber. Max ist seither in einer Krippe gut betreut. Täglich ist es der Spagat zwischen Smartphone und Schnuller.
Rechtsprechung: Urlaub und Teilzeit in der Elternzeit
Über die Änderungen zum Elterngeld und der Elternzeit am 1. Januar 2013 haben wir nicht nur den Mitarbeitern der im Familienservice betreuten Arbeitgeber ausführlich berichtet, sondern auch auf unserem Portal zur besseren Vereinbarkeit von Kleinkind und Karriere. Mittlerweile gibt es schon bestehende Rechtsprechung zu Elternzeit und Streit- bzw. Auslegungsfragen des Gesetzes. Das Bundesarbeitsgericht hatte zu klären, ob eine (mehrmalige) Verringerung der Arbeitszeit während der Elternteilzeit möglich ist.
Arbeit und Familie – nicht nur die Rosinen rauspicken
Immer mal wieder lassen sich große und namenhafte Redaktionen zu Berichterstattungen zu den verschiedensten Themen hinreisen. Mit dem berühmten Blick über den Tellerrand werden in allerlei Kontexten die Rosinen aus dem Kuchen anderer Länder gepickt. So auch vor kurzem in einem Artikel des Spiegels geschehen, der sich rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Norwegen dreht. So liest man vom Land der Glückseligen mit verteilten Aufgaben zwischen Mann und Frau, einem freien Wochenende jede Woche und traumhaften familienfreundlichen Arbeitszeiten. Weil Norwegen ja nicht das einzige familienfreundliche Land auf der Erde ist, wird auch gleich noch mit Schweden verglichen.
Vom Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ profitieren Arbeitgeber dreifach
Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt auch in Zukunft Unternehmen, die Betreuungsplätze für Kinder ihrer Beschäftigten einrichten. Lesen Sie mehr zu Pluspunkten für Unternehmen und Erfolgsfaktoren des Programms.
Fachkräfteforum Familienfreundliches Sachsen am 5. Dezember 2012
Sachsen ist ein besonders familienfreundliches Land. Die vielen berufstätigen Mütter und Väter zeigen, dass Familie und Beruf im Freistaat vereinbar sind. So liegen auch die sächsischen Unternehmen beim Anteil von Frauen in Führungspositionen bundesweit vorn. Gut ein Drittel der Väter nehmen in Sachsen Elternzeit in Anspruch und das Kinderbetreuungsnetz ist hervorragend.
Änderungen bei der Erwerbstätigkeit und Elternzeit
(Haufe Redaktion) Durch den Gesetzgeber wurde Änderungen bzgl. Erwerbstätigkeit und Elternzeit vorgenommen. Die Regelung, wonach Mütter in Elternzeit nur 30 Wochenstunden erwerbstätig sein dürfen, wurde gelockert. Ebenso die Möglichkeit, die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu beenden.
Wir finden, Sie als (familienfreundlicher) Arbeitgeber sollten darüber informiert sein!
Auch das Wohlbefinden der Mitarbeiter zählt
„Ich wollte mit Menschen arbeiten. Und nur weil ich Kinder habe und daher auf flexible Arbeitszeiten angewiesen bin, wollte ich nicht alleine in einem düsteren Büro sitzen“, sagt Kristina Kovacevic, die seit zwei Jahren eine Teilzeit-Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau im Reformhaus Engelhardt absolviert. Die 26-Jährige ist zweifache Mutter, und bereits beim Einstellungsgespräch war ihr klar, dass sie im Reformhaus Engelhardt den Sprung ins Berufsleben schaffen würde. Weil die Rahmenbedingungen stimmen.
Teilzeit ist der Karriere-Tod
Unternehmen in Deutschland tun zu wenig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Lediglich acht Prozent der Frauen sind der Meinung, dass ihr Betrieb alle dafür wesentlichen Leistungen bereithält. Nur 13 Prozent der Männer mit Kindern fühlen sich von ihren Unternehmen aktiv dabei unterstützt, ausreichend Zeit für ihre Familien zu finden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Exklusivumfrage der Unternehmensberatung A.T. Kearney unter knapp 1.800 Personen aus mehr als 400 Unternehmen. Erstmals wurden in der Umfrage Mitarbeiter über die Familienfreundlichkeit ihres jeweiligen Arbeitgebers befragt. Beteiligt waren das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, das Infas Institut für angewandte Sozialforschung sowie in Kooperation das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit.
Immer mehr Väter betreuen kranke Kinder
Gerade zum Jahreszeitenwechsel sind kranke Kinder keine Seltenheit. Nicht nur in den Firmen, sondern auch an der heimischen Betreuungsfront entstehen schnell Personalengpässe, wenn beide Eltern berufstätig sind. Zum einen fehlen sie öfter im Unternehmen, zum anderen sind die Krankentage pro Kind ja begrenzt. Wenn das Kind dann doch mal länger krank ist, muss man gegebenenfalls andere Lösungen suchen. Erfreulich ist, dass laut der Ersatzkrankenkasse immer mehr Väter kranke Kinder häuslich betreuen. Im Jahr 2011 reichten rund 16.000 Männer den „blauen Schein“ bei der DAK-Gesundheit ein. 2007 beanspruchten etwa 10.000 Väter das Kinderpflege-Krankengeld. Das bedeutet 60 Prozent mehr Anträge von Vätern auf Krankengeld zur Nachwuchs-Pflege.
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