Bei der praktischen Ausgestaltung und Umsetzung des Arbeitsrechts kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Wenn 2 sich streiten, muss ein Dritter richten. Und so gibt es in Deutschland die Arbeitsgerichte. Die letzte Instanz des Arbeitsrechts ist das Bundesarbeitsgericht (BAG). Mit dem BAG-Urteil wird ein unabhängiger Abschluss der Streitigkeiten – auch in Fragen von Elternzeit und Elterngeld – gefunden, der naturgemäß nicht allen Beteiligten gefällt.
Urteil
Willkommen in unserem Archiv, in dem Sie Beiträge mit Urteilen aus dem Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht finden, die für Unternehmerinnen und Unternehmer von Interesse sind. Diese Urteile können Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu verstehen, Ihre Steuerlast zu optimieren und Ihre soziale Absicherung zu gewährleisten.
Wir laden Sie ein, die Urteile für Ihre Arbeit zu nutzen und sich an der Diskussion zu beteiligen. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Fragen, die wir gemeinsam mit unserem fachlichen Netzwerk beantworten. Viel Spaß beim Stöbern in unserem Archiv!
Arbeitgeber aufgepasst: Anspruch auf Jahresurlaub wird zum Boomerang
Der EUGH hat in seinen letzten Urteilen noch einmal deutlich klar gemacht, wie stark die Rechte der ArbeitnehmerInnen schon sind. Hintergrund ist der Anspruch auf Jahresurlaub und die Vererbbarkeit solcher Ansprüche auf die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers. Für Arbeitgeber wird der Anspruch auf Jahresurlaub damit zum Boomerang.
Ärger mit dem Weihnachtsgeld – Wann darf gekürzt werden?
In der Weihnachtszeit zahlt der Arbeitgeber vielen Mitarbeitern sein Weihnachtsgeld, auch wenn es zu hohen Belastungen durch Sozialabgaben und Steuern bei den Arbeitnehmern führt [Anm: alternative Monetärmotivation] . Er zahlt also zusätzlich zum Gehalt eine Gratifikation aus Anlass des Weihnachtsfestes aus – meist mit dem Novembergehalt. Was aber, wenn die Zahlung unterbleibt? Sebastian Müller, Rechtsanwalt des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE gibt Tipps.
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag – Wann Ansprüche verfallen!
Gleich zu Beginn des Jahres informiert der Netzwerkpartner des Fachkräftesicherers familienfreund KG, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, über eine äußerst praxisrelevante Neuerung, die bei der künftigen Arbeitsvertragsgestaltung zu beachten ist. Es geht um die Ausgestaltung der Arbeitsverträge und insbesondere die Ausschlussfristen.
Kaffee verschüttet, Laptop defekt – Wer kommt für den Schaden auf ?
Schnell ist es passiert: Die Kaffeetasse kippt um und der Laptop stellt den Dienst ein. Oder ein Stolperer und die Konservendose verletzt den Kunden im Geschäft. Durch ein Missgeschick oder einen Arbeitsunfall kann es zu Personen- und Vermögensschäden am Arbeitsplatz kommen. Die Frage steht nun im Raum: Wer kommt für den Schaden auf? Wie immer in der Juristerei lautet die Antwort: Es kommt darauf an.
Der erste Eindruck zählt – gerade auch im Beruf
(djd). Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance: Dieses Bonmot gilt in vielen Lebenssituationen, ob bei der Partnersuche, beim Bewerbungsgespräch oder beim Mittagessen mit dem neuen Geschäftspartner. Ganz schnell haben die meisten Menschen ein Urteil über ihr Gegenüber gefällt: Erscheint er kompetent und sympathisch oder nicht, ist er glaubwürdig oder nicht? Kurz gesagt: Lohnt sich der Kontakt zu diesem Menschen oder eben nicht?
Sturz beim Skifahren kein Arbeitsunfall
Zur Vorsicht bei der Teilnahme an vermeintlichen betrieblichen Veranstaltungen mahnt der Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK. Nicht bei jeder Aktivität im Kollegenkreis ist man automatisch gesetzlich unfallversichert.
Erstattung der Mehrkosten, wenn kein Platz in der KiTa?
Seit 2008 wissen die Kommunen, dass Kindern zum 1. August 2013 ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege zusteht. Wie Kommunen damit umgehen, zeigen die vielen Gerichtsverfahren im gesamten Bundesgebiet. Die Berichterstattung hierzu hat stark abgenommen und es finden nur noch Urteile mit deutlicher Signalwirkung mediale Beachtung. So auch das Urteil vom 28. November 2014, Az. 7 K 3274/14, welches am Verwaltungsgericht Stuttgart gefällt wurde.
Urteil: Steuerprivilegien für Firmenerben teilweise verfassungswidrig
Die Ausnahmen der Erbschaftssteuer für Betriebsvermögen entsprechen in aktueller Ausgestaltung nicht dem grundrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am Mittwoch (Az. 1 BvL 21/12). Erben von Betriebsvermögen würden gegenüber solchen von Privatvermögen zu sehr mit Steuerprivilegien verschont.
Die Crux mit Arbeitskleidung und Steuern
Die Mitarbeiter unserer Kunden sitzen wohl über den Jahressteuererklärungen und Fragen daraus trudeln in der Mitarbeiterbetreuung ein. Wieso und weshalb müssen wir unseren Stammlesern wohl nicht erläutern. Alle Neuleser heißen wir herzlich willkommen und empfehlen den Beitrag zum Familienservice.
Weitere Schlagwörter, die Sie bei Ihrer Fachkräftesicherung inspirieren können
Arbeit Arbeitgeber Arbeitgeberattraktivität Arbeitsplatz Arbeitsrecht Arbeitszeit Ausbildung Bedürfnisse Belegschaft Beratung Betreuung Betrieb Broschüre Büro Eltern Elternzeit Fachkräfte Fachkräftemangel Fachkräftesicherung Familienfreundlichkeit Familienservice Frankfurt / Main Förderung Führung Führungskräfte gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung Homeoffice Internet Karriere Kinderbetreuung Krankheit Leipzig Mitarbeiterbindung Mitarbeitergewinnung Mitarbeiterzufriedenheit Motivation Pflegebedürftige Praxisbeispiele zur Fachkräftesicherung Sachsen Strategie Stress Studie Tipps Unternehmer Urteil Vereinbarkeit von Beruf und Familie Vereinbarkeit von Familie und Beruf Work-Life-Balance Workshop Zusatzleistungen