und ist es in der praxis sinnvoll umsetzbar? ende august 2010 hat das bundeskabinett einen gesetzesentwurf zum beschdatschg vorgelegt. in diesem entwurf wird unter anderem geregelt, wie die datenerhebung vor, während und nach einem beschäftigungsverhältnis erfolgen darf. damit wird die gesamte personenbezogene kommunikation im arbeitsverhältnis erfasst und im bdsg geregelt. allerdings muss der arbeitnehmer im rahmen seiner informellen selbstbestimmung in einzelfällen (ärztliche untersuchung, verwendung von lichtbildern) die einwilligung erteilen, dass seine daten benutzt werden.
vor der einstellung ist die sache bereits kompliziert. es sei an die umfängliche rechtsprechung des bag zum personalfragebogen erinnert.
doch wem nutzt diese vorgehensweise? der arbeitnehmer ist immer in der schwächeren position. wer glaubt denn, dass er eine bewerbung abgibt, die daten zum geschlecht, religion, gesundheit und behinderung nicht preisgibt? spätestens im gespräch bei der einstellung wird es problematisch. soll der arbeitnehmer spontan prüfen, ob die erhebung der daten“ unverzichtbare voraussetzung „ für den job ist? was ist, wenn er ablehnt ? er bekommt den job nicht.
besondere vorsicht ist mit den beliebten netzwerken im internet geboten. man sollte sich sehr genau überlegen, was man da rein schreibt. xing und linked in sind in jedem fall nutzbar, soziale netzwerke wie facebook, schülervz und studivz sollen es nicht sein. wer kontrolliert, wenn der bewerber nicht einwilligt, ob die information aus den netzwerken nicht doch gegenstand der einstellungsüberlegungen gewesen ist? insofern hat die einwilligung des bewerbers lediglich deklaratorischen charakter in der praxis.
besser wäre es gewesen, eine checkliste aufzustellen, die vorgibt, was in eine stellenanzeige hineingehört, welche kriterien zur einstellung unter berücksichtigung der diskriminierungsrechtsprechung objektiv nachvollziehbar sind und im gespräch auch behandelt werden dürfen. arbeitgeber und bewerber dürften vor der einstellung bereits verunsichert sein. immerhin ist eine vollständige anonymisierung der bewerbung (noch) nicht vorgesehen.
während des arbeitsverhältnisses sind die risiken eines verstoßes durch den arbeitgeber hoch, der arbeitnehmer ist durch die aktuelle gesetzeslage nach der probezeit ausreichend geschützt. schon jetzt ist die rechtslage bei videoüberwachung, ortungssystemen und biometrischen verfahren recht umfänglich. das neue gesetz stellt allerdings viele themen, die in der rechtsprechung entschieden wurden klar (nutzung telefon, email und internet) auch weiterhin wird eine interessenabwägung zwischen denen des arbeitgebers und denen des arbeitnehmers erforderlich sein.
einfacher wird es wieder bei der frage der aufbewahrung und weitergabe persönlicher daten nach beendigung des arbeitsverhältnisses. alle daten die nach dem arbeitsverhältnis nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen.
letztlich soll sich der arbeitnehmer zunächst bei beschwerden an den arbeitgeber wenden. dies steht im widerspruch zur datenschutzrichtlinie 95/46, nach der jedermann das recht hat sich an unabhängige kontrollorgane zu wenden. ein arbeitgeber wird niemals einen verstoß gegen den datenschutz einräumen, weil er damit unter umständen schadensersatzansprüche und imageverlust befürchten muss.
insgesamt ist der entwurf in großen teilen gelungen, allerdings wird die praxis für alle beteiligten nicht einfacher und die konfliktproblematik steigt weiter. man wird abwarten müssen, welche änderungen dieser entwurf noch erfährt.
wenn sie fragen haben und rechtliche beratung suchen, bietet ihnen die dr. fingerle rechtsanwaltskanzlei einen rund-um-service.
die kanzlei dr. fingerle rechtsanwälte wurzelt in einer über 50jährigen tradition. ihr mehr als zehnjähriges engagement in leipzig ist geprägt von stetigem wachstum. die kanzlei ist überwiegend für unternehmen und institutionen tätig, darunter namhafte versicherer, internationale unternehmen und träger öffentlicher verwaltung. darüber hinaus betreuen die anwälte auch ausgewählte privatmandanten.
rechtsanwalt uwe karsten
Internet
Das Internet ist ein globales Netzwerk von Computern, das es ermöglicht, Informationen und Dienste auszutauschen. Das Internet hat viele Vorteile, aber auch Herausforderungen für die Wirtschaft und die Arbeitswelt. Im Archiv finden Sie verschiedene Beiträge zu diesem Thema, die wir Ihnen kurz zusammenfassen möchten.
- Digitalisierung und die Anforderungen an die Qualifikation und Kompetenz der Fachkräfte
- Vor- und Nachteilen des Homeoffice, das durch das Internet ermöglicht wird.
- Bewerben Ihrer Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsmöglichkeiten, sowie verschiedene Online-Marketing-Strategien
- Sensibilisierung für die Gefahren, die im Internet lauern, auch, wie Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema Cybersicherheit schulen und sensibilisieren können.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, können Sie sich durch die einzelnen Beiträge zum Schlagwort Internet für Ihre Arbeit anregen lassen. Wir als Fachkräftesicherer stehen Ihnen gerne für eine praktische Unterstützung zur Verfügung.
An dieser Stelle noch ein Zitat zum Thema Internet und Wirtschaft, das Bill Gates, Microsoft Gründer, gesagt hat:
„Das Internet ist wie eine Welle: Entweder man lernt, auf ihr zu schwimmen, oder man geht unter.“
Wir hoffen, dieses Zitat inspiriert Sie, die Chancen und Herausforderungen des Internets anzunehmen und zu meistern.
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig?
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig? Zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, der Änderung von Arbeitsbedingungen und dem Wunsch nach Altersteilzeit haben wir für Sie Urteile zusammengefasst. Außerdem informieren wir sie fortlaufend über aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht auch aus Veranstaltungen an denen die familienfreund KG teilgenommen hat.
Büro, Homeoffice, Coworking oder macht es die Mischung?
Wie sieht das Büro der Zukunft aus? Arbeitet man zu Hause, im Coworking oder weiter im Büro? Macht es die Mischung? Was braucht der Wissensarbeiter überhaupt, um arbeiten zu können? Und was heißt denn überhaupt flexibel?
Diesen und anderen Fragen stellten sich die Teilnehmer beim Freelance-Camp und kam zu überraschenden Ergebnissen. Schon seit längerem grummelt es im web2.0. Dort, wo fast jede Minute eine neue Idee aus dem Boden spriesst, bemisst man dem flexiblen Arbeiten eine Menge Bedeutung zu. Neue Konferenzformen, wie das Barcamp und innvoative Gedanken zum Großraumbüro für Freelancer gehören genauso zum Web wie Netzwerken auf Xing oder/und dem Stati melden im Twitter.
Ihr guter Ruf im Web
ihr guter ruf im web eilt ihrem unternehmen und ihnen hoffentlich weit voraus. nicht nur in der realität sondern auch virtuell gibt es für einen guten ruf viel zu tun und, wenn man ihn den hat, ihn zu pflegen. lotsen statt löschen ist virtuell ein einfaches und simples motto.
Was machen Ihre Botschafter?
Ja, Sie haben richtig gehört. Denn jedes Unternehmen hat Botschafter. Nicht nur wissentlich bestimmte, sondern auch indirekt und ungewollt.
Vom Gesellschafter bis zum Mitarbeiter – alle Menschen, die einen Platz in ihrem oder einem Unternehmen haben, sind nach außen auch für den guten Ruf verantwortlich. Gerade im Web2.0 aktive Menschen, und das sind laut einer Studie 81,8 Prozent der Berufstätigen, können auch schnell zum Reputationsrisiko werden.
fehlerhaftes Impressum Grund für Abmahnung
Auch kleine Unternehmen haben längst die Vorteile der Präsentation auf der firmeneigenen Homepage erkannt. Aber nicht selten lauern gerade auf der Homepage von kleineren Unternehmen und speziell durch ein fehlerhaftes Impressum Abmahnfallen, die teuer werden können. Im internet finden interessierte Unternehmen seit kurzem einen Leitfaden zur Impressumspflicht.
Ist das Lesen von Mails der Ex-Mitarbeiter erlaubt?
Sicher kennen Sie das auch, ihr ehemaliger Mitarbeiter verdient nun schon seit geraumer Zeit seine Brötchen bei einem anderen Arbeitgeber und bei Ihnen trudeln jeden Tag noch fleißig Mails für ihn ein. Was passiert mit dem Email-Account? Ist das Lesen von Mails der Ex-Mitarbeiter erlaubt? Dürfen Sie diese an einen Nachfolger weiterleiten?
leitfaden für rechtssichere internetseiten
um eine webpräsenz einzurichten greifen kleine und mittlere unternehmen eher selten auf einen juristen zurück, um ihre website auf rechtssicherheit hin überprüfen zu lassen. manchmal wird das nachgang ein teurer spass, denn eine nicht rechtssichere website birgt abmahnrisiken von mitbewerbern.
riester für selbstständige?
die mehrheit der selbstständigen ist zwar von der riesterförderung ausgeschlossen, doch wenn sie kinder erziehen kann es doch noch klappen mit dem steuervorteil. in der rentenversicherung ist jeder pflichtversichert, der sich in den ersten drei lebensjahren um die betreuung seines nachwuchses kümmert. dabei können die eltern frei wählen, welches elternteil das übernehmen soll. da die pflichtversicherung in der rentenversicherung einen unmittelbaren anspruch auf förderung auslöst, sind auch selbstständige anspruchsberechtigt, wenn sie die kindererziehung teilweise übernehmen.
Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden wettbewerbswidrig
Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden sind und bleiben verboten, wenn der Anrufer vor dem Gespräch nicht davon ausgehen kann, dass der Anzurufende mit dem Gespräch einverstanden sein wird. Die Folge eines solchen Anrufs bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige und unzumutbare Belästigung angesehen werden. Werbeanrufe sind bei Gewerbetreibenden einfach unzumutbar.
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