Investition in die Personalgewinnung und die Rückzahlung von Fortbildungskosten

Wenn Sie in Personalgewinnung investiert haben, wollen Sie natürlich für Ihre Investitionskosten auch belohnt werden. Gerade bei Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung trifft das voll zu. So beschäftigte sich jetzt das Bundesarbeitsgericht mit der Rückzahlung von Fortbildungskosten bzw. der Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln durch den Arbeitnehmer. Bisherige Entscheidungen sprechen in Rückzahlungsklauseln in der Regel von 3 Jahren. Nun gibt es im Urteil vom 14.01.2009 ( 3 AZR 900/07) noch eine Verkürzung der Frist um 1 Jahr.

Fort- und Weiterbildung sind immer eine Garantie Fachkräfte weiter zu qualifizieren und an das eigene Unternehmen zu binden. Beliebt sind natürlich Modelle, wo beide Seiten eine Win-Win-Situation erzielen. Wenn es eine beruflich notwendige und weiterbringende Weiterbildung ist, lohnt es sich, sich an seinen Arbeitgeber mit der Frage nach einer Kostenübernahme bzw. Beteiligung zu wenden. Entsprechende Verträge, wie die Kostenübernahme sich z.b. auf die Betriebszugehörigkeit auswirken kann, sind schnell aufgesetzt. Für Arbeitgeber gilt es aber einmal mehr sich rechtliche Beratung bei der Ausgestaltung so eines Vertrages zu holen, denn nicht immer sind alle Klauseln auch bindend.

Rückzahlung von Fortbildungskosten und die überlange Rückzahlungsklausel

Ursächlich klagte ein Arbeitgeber auf Rückzahlung von Fortbildungskosten. Die Richter widersprachen der überlangen Rückzahlungsklausel von 60 Monaten und verwiesen auf 2 Jahre. Als Begründung führten sie an, dass der Arbeitnehmer, aufgrund der zu erwartenden Rückzahlung, sich genötigt fühlen könnte auf eine Kündigung zu verzichten. Auch eine rückwirkende Verkürzung der Bindungszeit in der Klausel bleibt ohne Wirkung.

Für Sie als Arbeitgeber heißt es einmal mehr, dass Sie sich vor der Investition genau überlegen müssen, wer, warum, wie lange und wieviel. Wenn Sie in allen Fragen rund um die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fragen haben, den Familienlotsen für die Personalgewinnung brauchen oder aber die Familienfreundin den Druck rund um das Thema betriebliche Kinderbetreuung dauerhaft vermindern soll, dann erreichen Sie uns unter 0341 35540812 .

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