Viele Berufe beinhalten mittlerweile eine Fortbildungspflicht. Als Arbeitnehmer erhalten sie passende Weiterbildungsangebote in der Regel von Ihrem Arbeitgeber. Aber auch Freiberufler und Selbstständige müssen Zeit in Weiterbildung investieren. Für beide Gruppen gilt: Sich nebenberuflich qualifizieren, hat nicht nur für die Karriere Vorteile.
weiterlesenSchlagwort: fortbildung
Kann man sich das schenken? Weihnachtsgeschenke im Job
Jedes Jahr landen sie wieder auf dem Schreibtisch, die Weihnachtsgeschenke der Geschäftspartner. Und man selbst möchte sich vielleicht auch bei den wichtigsten Kunden mit einem Geschenk für die gute Zusammenarbeit bedanken. Was ist dabei in Ordnung, was geht zu weit? Sebastian Müller, Verbandsanwalt und Arbeitsrechtler des Berufsverbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK fasst zusammen, was Sie sich im Arbeitsleben schenken können.
weiterlesenFortbildungen neben dem Beruf – was sie wirklich bringen
Projektverträge, sich wandelnde Berufsbilder und nicht zuletzt die Digitalisierung haben die Arbeitswelt verändert. Für Arbeitnehmer birgt das besondere Herausforderungen, wenn sie nicht ins Hintertreffen geraten wollen. Nebenberufliche Weiterbildungen sind eine Möglichkeit, sich neue Kompetenzen anzueignen. Doch auf was sollten Sie achten, damit die Investition sich auch wirklich lohnt?
weiterlesenCoaching als Weiterbildung von der Steuer absetzen
Coaching als Weiterbildung hilft Selbstständigen und Mitarbeitern sich selbst zu reflektieren. Wünsche und Entscheidungen, Ziele und Grundsätze werden im Coaching sichtbar und verstärken sich oder schwächen sich ab. Ein Veränderungsprozess wird angestoßen oder/und die Persönlichkeit entwickelt sich. Coaching als Weiterbildung ist anders als die Psychotherapie ein Selbstbildungs- und Aktivierungsprozess. Durch viele Fragen und Aufgabenstellungen wirft man einen Blick auf sich und seine momentane Situation.
weiterlesenInvestition in die Personalgewinnung und die Rückzahlung von Fortbildungskosten
wollen Sie natürlich für Ihre Investitionskosten auch belohnt werden. Gerade bei Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung trifft das voll zu. So beschäftigte sich jetzt das Bundesarbeitsgericht mit der Rückzahlung von Fortbildungskosten bzw. der Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln durch den Arbeitnehmer. Bisherige Entscheidungen sprechen in Rückzahlungsklauseln in der Regel von 3 Jahren. Nun gibt es im Urteil vom 14.01.2009 ( 3 AZR 900/07) noch eine Verkürzung der Frist um 1 Jahr.
weiterlesen