Allgemein bekannt ist es, dass befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Besonders strenge Maßstäbe gelten, wenn es eine Vorbeschäftigung – im selben Unternehmen – gab. Bisher galt hier ein Zeitfenster von drei Jahren, an welchem jetzt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG BaWü) mit dem Urteil vom 26. November 2013 unter dem Aktenzeichen 6 Sa 28/13 rüttelt.
Urteil
Willkommen in unserem Archiv, in dem Sie Beiträge mit Urteilen aus dem Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht finden, die für Unternehmerinnen und Unternehmer von Interesse sind. Diese Urteile können Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu verstehen, Ihre Steuerlast zu optimieren und Ihre soziale Absicherung zu gewährleisten.
Wir laden Sie ein, die Urteile für Ihre Arbeit zu nutzen und sich an der Diskussion zu beteiligen. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Fragen, die wir gemeinsam mit unserem fachlichen Netzwerk beantworten. Viel Spaß beim Stöbern in unserem Archiv!
50 Euro Sachbezug weiterhin steuerfrei
Ein 2013 über den Bundesrat im Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf sah eine Absenkung der 44 Euro-Freigrenze auf 20 Euro vor. Die Bundesregierung veröffentlichte dazu mit Bundestagsdrucksache 17/12197 ihre Stellungnahme: Demnach würde eine Absenkung des Freibetrags nach Meinung der Bundesregierung nur zu einem Mehraufwand bei den Arbeitgebern führen, was dem Ziel einer Steuervereinfachung widerspreche. Sie lehnte eine Änderung der bestehenden Regelung für den Sachbezug damit unmissverständlich ab.
Gesundheitsschutz vom Chef wichtiger als Firmensmartphone
Für knapp jeden zweiten Arbeitnehmer in Deutschland ist ein betrieblicher Gesundheitsschutz wichtiger als ein vom Arbeitgeber finanzierter Firmenwagen. Zwei Drittel halten eine solche Versorgungsleistung für bedeutender als ein Smartphone. Dennoch fristet die betriebliche Krankenversicherung weiterhin ein Schattendasein. Das zeigen Ergebnisse einer Umfrage der Süddeutschen Krankenversicherung aus dem September 2012. 1.000 Arbeitnehmer in Deutschland wurden befragt.
Krank durch den Sporturlaub – Was ist mit der Entgeltfortzahlung?
Nach und nach trudeln auch die aktivsten Sommer- und Jahresurlauber wieder im Büro und der Werkhalle ein. Gut erholt und mit hoffentlich viel neuer Energie geht es an die bevorstehenden Aufgaben und Kundenwünsche. Leider ist jedoch bei dem Einen oder Anderen der Sporturlaub nicht so glücklich verlaufen, wie er sollte und nun steht erst einmal das Heilen der Knochenbrüche an.
Stehen Arbeitgeber Langzeitarbeitslosen kritisch gegenüber ?
33 Prozent der Betriebe sind prinzipiell dazu bereit, langzeitarbeitslosen Bewerbern im Einstellungsprozess eine Chance zu geben. 39 Prozent der Betriebe würden nur Bewerber in Betracht ziehen, die weniger als ein Jahr arbeitslos waren. 16 Prozent der Betriebe würden arbeitslose Bewerber gar nicht berücksichtigen, zeigt eine Arbeitgeberbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Gut zehn Prozent der Betriebe machten dazu bei der Befragung keine Angaben.
Geht der Küchentisch mit Tablet als Home-Office durch ?
Ein Home-Office wird in den Medien und vielen Beratungsunternehmen noch immer als Wunderwaffe für eine verbesserte Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben angesehen. Unsere eigene Statistik hat gezeigt, dass der Wunsch nach Telearbeit längst nicht mehr so stark ausgeprägt ist, wie vor Jahren. Und auch räumlich und ausstattungstechnisch gilt es die eine oder andere Klippe zu umschiffen.
Das Vergaberecht in Sachsen wurde geändert
Seit 2002 gibt es im Freistaat Sachsen ein Landesvergabegesetz mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (DVO). Spätestens mit Inkrafttreten der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) 2009 im Juni 2010 waren Gesetz und DVO durch die geänderten Paragrafeninhalte nicht mehr zeitgemäß. Am 30. Januar 2013 hat nunmehr der Sächsische Landtag die sächsische Vergabeordnung der CDU/FDP-Koalition mehrheitlich beschlossen.
Mitarbeiterunterstützung kann auch zu weit gehen
Als Work-Life-Balance Dienstleister sind wir begeistert, wie viel Herzblut und Engagement manche Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Tag legen. Manchmal gehen die Vorstellungen an Mitarbeiterunterstützung auch zu weit. Aus eigener Erfahrung können wir ein Lied davon singen und vor einiger Zeit musste sich sogar das Bundesarbeitsgericht damit beschäftigen.
Rechtsprechung: Urlaub und Teilzeit in der Elternzeit
Über die Änderungen zum Elterngeld und der Elternzeit am 1. Januar 2013 haben wir nicht nur den Mitarbeitern der im Familienservice betreuten Arbeitgeber ausführlich berichtet, sondern auch auf unserem Portal zur besseren Vereinbarkeit von Kleinkind und Karriere. Mittlerweile gibt es schon bestehende Rechtsprechung zu Elternzeit und Streit- bzw. Auslegungsfragen des Gesetzes. Das Bundesarbeitsgericht hatte zu klären, ob eine (mehrmalige) Verringerung der Arbeitszeit während der Elternteilzeit möglich ist.
Änderungen bei der Erwerbstätigkeit und Elternzeit
(Haufe Redaktion) Durch den Gesetzgeber wurde Änderungen bzgl. Erwerbstätigkeit und Elternzeit vorgenommen. Die Regelung, wonach Mütter in Elternzeit nur 30 Wochenstunden erwerbstätig sein dürfen, wurde gelockert. Ebenso die Möglichkeit, die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu beenden.
Wir finden, Sie als (familienfreundlicher) Arbeitgeber sollten darüber informiert sein!
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