Zur Schaffung familienfreundlicherer Arbeitsbedingungen wurde in das Einkommensteuergesetz eine neue Steuerbefreiungsvorschrift aufgenommen. Danach sind zum einen Arbeitgeberleistungen an ein Dienstleistungsunternehmen, wie die familienfreund KG, steuerfrei, das den Arbeitnehmer in Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder Betreuungspersonal vermittelt. Der Steuervorteil bei Angehörigenbetreuung ist erstmals für Arbeitgeberleistungen anzuwenden, die ab 1.1.2015 geleistet wurden.
Pflegebedürftige
Pflegebedürftige sind Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung Hilfe im Alltag benötigen. Sie sind aber auch Menschen, die viel Lebenserfahrung, Wissen und Werte mitbringen. Wie können wir als Arbeitgeber und Personalverantwortlicher Pflegebedürftige wertschätzen, unterstützen und integrieren? Welche Herausforderungen und Chancen gibt es dabei? Und wie können wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Angehörige pflegen, entlasten und motivieren?
Im Archiv finden Sie viele Beiträge, die sich mit diesen Fragen beschäftigen. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege:
– Mitarbeiterunterstützung bei Pflege und Beruf
– Was kann beim Fachkräfteengpass in der Pflege getan werden?
– Welche Leistungen können Ihre Beschäftigten für die Pflege beantragen?
Das sind nur einige der Themen zum Schlagwort Pflegebedürftige. Wenn Sie mehr erfahren oder sich individuell beraten lassen möchten, stehen wir Ihnen gerne als Fachkräftesicherer zur Verfügung. Wir unterstützen Sie und Ihre Beschäftigten dabei, die besten Lösungen für Ihre Situation zu finden und umzusetzen.
„Pflegebedürftige sind keine Last, sondern eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Sie sind die Zeugen unserer Geschichte, die Träger unserer Kultur und die Lehrer unserer Menschlichkeit.“ – Jürgen Habermas, Soziologe und Philosoph
Steuerbonus für Kinderbetreuung bei beruflich bedingtem Notfall
Das politische Berlin hat zum 1. Januar 2015 für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten gute Nachrichten. Kurz vor Jahresende wurde eine weitere Möglichkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Es handelt sich um die Einführung eines Steuerbonus für Kinderbetreuung bei „kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen“.
Work-Life-Balance als strategischer Wettbewerbsvorteil
Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle sind schon länger bekannt und allgemein akzeptiert. Und dennoch sind es nach wie vor, meist Mütter, die Kinder, Küche und Karriere unter einen Hut bringen müssen. Kommt dann noch die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen dazu, ist die ganze Familie gefordert. In letzter Konsequenz ist unter Umständen gar eine Anpassung der Arbeitszeiten an die anstehenden Herausforderungen erforderlich. An dieser Stelle spielt Work-Life-Balance als strategischer Wettbewerbsvorteil seine ganze Bedeutung aus.
Work-Life-Balance war gestern – wir werden Caring Company
Nicht erst seit gestern tobt in der HR- und Beraterszene der Kampf um den Begriff „Work-Life-Balance“. In unzähligen Beiträgen in Zeitungen, Magazinen und Blogs wird gezeigt, dass die Aufspaltung des Lebens in Arbeit (zum Geldverdienen) und Familie (zum Verwirklichen) überholt sein soll.
Statistisch liegt bei den meisten Autoren wohl auch eine Unzufriedenheit mit dem eigentlichen Tun bzw. der fehlenden emotionalen Bindung zum Arbeit- bzw. Auftraggeber zu Grunde und es ist der gar nicht mehr so stille Protest gegen die angeblich vorherrschende Begriffsbedeutung.
Befragung bestätigt: Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtiger Standortfaktor
Die Rolle der Familien ist in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus der gesellschaftlichen Diskussion gerückt. Vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat stark an Bedeutung gewonnen. Bereits zum dritten Mal nach 2006 und 2008 befragten daher die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Handwerkskammern (HWKs) die ansässigen Unternehmen zu ihrer Familienorientierung.
Teilzeit in Studien und der Praxis
Jede fünfte Stelle, die 2012 neu besetzt wurde, war eine Teilzeitstelle. Drei Viertel dieser Teilzeitstellen wurden mit einer Frau besetzt. Das berichtete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Donnerstag. Betriebe können über Teilzeitstellen ihr Arbeitsvolumen leichter dem aktuellen Bedarf anpassen und Engpässe überbrücken, erklären die IAB-Forscher. Beschäftigten bieten Teilzeitstellen die Möglichkeit, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Arbeits- und Sozialrecht müssen sich der geänderten Arbeitswelt anpassen
Kinder erziehen, Eltern pflegen, sich weiterbilden: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten dazu für eine Weile gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten, im Berufsleben aber nicht dauerhaft den Anschluss verlieren. Doch das Berufs- mit dem Familienleben oder dem Anspruch, lebenslang zu lernen, zu vereinbaren, ist bislang oft schwierig. Auch, weil Arbeits- und Sozialrecht hier nach wie vor erhebliche Lücken haben. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Forschungsprojekt. Aus Sicht der Wissenschaftler sind neue rechtliche Instrumente nötig, um Beschäftigten eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie zu ermöglichen, etwa ein Rückkehrrecht auf eine Vollzeittätigkeit.
Befragung zeigt: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in Migrantenunternehmen wichtiges Thema
Erste bundesweit durchgeführte repräsentative Befragung zum Thema Vereinbarkeit in Migrantenunternehmen zeigt, welchen Stellenwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Migrantenunternehmen einnimmt. Unternehmen von Migrantinnen und Migranten sind in hohem Maße gefordert, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten zu unterstützen und dies unabhängig von der nationalen Herkunft. 55 Prozent dieser Unternehmen haben Beschäftigte, die sich entweder um Kinder oder um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Sie wünschen sich mehr Unterstützung bei der Umsetzung von familienfreundlichen Maßnahmen durch bessere Vernetzung und Kooperation mit Akteuren vor Ort (69 Prozent) und mit anderen Unternehmen (58 Prozent) sowie durch bessere Information und Beratung (68 Prozent).
Konkrete Tipps um Vereinbarkeit von Beruf und Familienaufgaben zu ermöglichen
Familienministerin Irene Alt sieht die Unternehmen im Land in der Pflicht, eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familienaufgaben zu ermöglichen. Dies gelte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die kleine Kinder zu versorgen haben, aber auch für jene, die Angehörige pflegen. „Ich wünsche mir eine Unternehmenskultur“, sagte Ministerin Alt, „in der Beschäftigte nicht nur als Arbeitskräfte betrachtet werden, sondern auch als Menschen, denen ihre Familie am Herzen liegt.“
Ein Leitfaden zum Familienpflegezeitgesetz für die Praxis und für die Rechtsberatung
Mit dem am 1.1.2012 in Kraft getretenen Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, „die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Pflege zu verbessern“ (§ 1 FPfZG). Im Jahre 2011 wurden 1,63 Millionen Menschen in häuslicher Umgebung gepflegt. In 70 % der häuslichen Pflegearrangements sind Familienangehörige als Pflegende beteiligt. In 47 % wird die häusliche Pflege sogar alleine durch Familienangehörige erbracht.
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