mindestlöhne sind schön betreffen aber bei weitem nicht jede branche. und das ist gut so? jain – die meinungen sind geteilt und gehen auseinander. deutschland ist eines der wenigen eu-länder, dass keinen flächendeckenden mindestlohn hat. mindestlöhne sind nicht zuletzt für arbeitgeber ein eingriff in die abläufe des unternehmens. denn, dass, was man den mitarbeitern zahlen kann, resultiert letztlich aus dem angebot bzw. der arbeit des unternehmens. mindestlöhne treiben auch bestehende preise für produkte in die höhe und unter umständen muss auch der ein oder andere unternehmer dicht machen, weil die kunden einfach nicht bereit sind einen viel höheren preis für das produkt zu zahlen.
mindestlöhne – wer das eine will, muss das andere mögen!
so wurde ende januar ein arbeitgeber wegen eines stundenlohns von 1,32 euro verurteilt. der ex-pizzabäcker muss tausende euro nachzahlen, weil er diesen sittenwidrigen stundenlohn überwiesen. und natürlich ist das nur die spitze des eisberges. die angestellten bezogen aufstockung vom jobcenter der arge und diese fordert nun vom arbeitgeber ebenso leistungen zurück. 6600 euro schadensersatz für 5 mitarbeiter. kläger war als eine der ersten argen das stralsunder jobcenter. insgesamt sind dort ende januar noch weitere 17 klagen gegen arbeitgeber offen.
guter rat ist teuer!
die beschäftigung und der einsatz von langzeitsarbeitslosen wird ausnahmslos gefördert. die gezahlten löhne manchmal eine zumutung oder wie hier sogar sittenwidrig. branchen, wie die gastronomie, das dienstleistungsgewerbe oder soziale träger gelten hier als schwerpunkte. aber wann ist ein lohn sittenwidrig. das bundesarbeitsgericht entschied hierzu, dass ein lohn sittenwidrig ist, wenn er nicht zwei drittel des in der betreffenden branche gezahlten tariflohnes oder des ortsüblichen lohnes erreicht.