Vom Arbeitgeber gezahlte Bußgelder: sozialversicherungspflichtig und wie Du Risiken vermeidest

Bußgelder sind in der Regel SV-pflichtig (c) Tommy Picone

Bußgelder sind in der Regel SV-pflichtig (c) Tommy Picone

Wenn Du als Arbeitgeber Bußgelder übernimmst, die Deine Mitarbeiter etwa im Rahmen ihrer beruflichen Fahrten erhalten, solltest Du wissen: Diese Zahlungen gelten als sogenanntes verdecktes Arbeitsentgelt und sind sozialversicherungspflichtig. In diesem Beitrag erfährst Du, welche Regeln gelten, wie Du Schaden vom Betrieb fernhältst und was aktuelle Urteile dazu sagen. Am Ende erhältst Du Tipps, wie Du in schwierigen Fällen Unterstützung aus unserem Netzwerk bekommst.

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Insolvenz – Verantwortung übernehmen, Haftungsrisiken kennen und offen kommunizieren

Insolvenz - Wenn der/die UnternehmerIn mit leeren Taschen da steht (c) Nicola Barts

Insolvenz - Wenn der/die UnternehmerIn mit leeren Taschen da steht (c) Nicola Barts

Gerade in kleinen und mittelgroßen Betrieben kann eine Insolvenz eine gravierende Krise bedeuten – nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für Sie als Unternehmer:in und Ihre Mitarbeitenden mit ihren Familien. Doch gerade jetzt zählt Ihr verantwortungsbewusstes Handeln. Dies umfasst die rechtzeitige Antragstellung, das Bewusstsein über Ihre Haftungsrisiken und eine ehrliche, offene Kommunikation mit Ihren Mitarbeitenden. Nur so können Sie innerhalb der existenziellen Situation Vertrauen bewahren und den Weg für eine geordnete Sanierung oder einen würdevollen Abschluss ebnen.

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Warum Anwesenheitsboni nach hinten losgehen: die gefährliche Botschaft falscher Anreizsysteme

Anwesenheitsboni wirken negativ

Anwesenheitsboni wirken negativ

Du möchtest mehr Mitarbeitende am Arbeitsplatz sehen und denkst darüber nach, Anwesenheitsboni einzuführen? Aktuelle Forschung zeigt: Diese gut gemeinte Strategie bewirkt oft das Gegenteil und sendet eine fatale Botschaft an Deine Belegschaft. Gerade für kleine und mittlere Betriebe wie Deinen ist das ein wichtiger Denkanstoß für Deine Personalpolitik.

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Zukunft sichern: Wie neue Arbeitsmodelle dem Fachkräftemangel begegnen

Arbeitsmodelle in der Gastronomie (c) Cottonbro

Arbeitsmodelle in der Gastronomie (c) Cottonbro

Die Arbeitswelt verändert sich rasant – und das betrifft längst nicht mehr nur die IT oder Großkonzerne. Gerade kleine und mittlere Betriebe spüren den Druck, neue Wege zu gehen, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Die aktuelle „Next Work“-Studie1 des Fraunhofer IAO zeigt: Ohne flexible Arbeitsmodelle, konsequente Digitalisierung und eine neue Haltung in der Zusammenarbeit droht ein existenzbedrohender Mangel an Mitarbeitenden – und damit die Gefahr, den Anschluss zu verlieren.

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Steuergünstige Erholungsbeihilfe zur Urlaubszeit

Mit der Erholungsbeihilfe besser ausspannen (c) skybluesrich

Mit der Erholungsbeihilfe besser ausspannen (c) skybluesrich

Als Erholungsbeihilfe können pro Kalenderjahr an einen Arbeitnehmer bis zu 156 € zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt werden, wenn die pauschale Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt wird.

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Die Überlastungsanzeige: Dein Schutzschild gegen Überlastung im KMU

Kabelwirrwarr und Überlastungsanzeige (c) Andrew Martin

Kabelwirrwarr und Überlastungsanzeige (c) Andrew Martin

Als Inhaber oder Führungskraft eines kleinen oder mittleren Unternehmens kennst Du das Problem: Volle Auftragsbücher, knappe Personalressourcen und der ständige Druck, alles unter einen Hut zu bekommen. In solchen Situationen schleichen sich schnell Überlastung und Stress ein – sowohl bei Dir selbst als auch bei Deinen Mitarbeitern. Doch es gibt ein wirksames Mittel, um dem entgegenzuwirken: die Überlastungsanzeige.

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Fachkräftemangel clever kontern: Dein Weg zur lebensphasenorientierten Personalarbeit

Mensch in herbstlicher Kleidung sitzt auf einem Holzsteg und schaut aufs Wasser. Im Hintergrund Bäume am Ufer des Sees. Die Szene steht für lebensphasenorientierte Personalarbeit und wirkt nachdenklich

Lebensphasenorientierte Personalarbeit (c) Silvia Rita

Als Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens kennst du die Herausforderung: Der Fachkräftemangel macht dir zu schaffen, und du fragst dich, wie du qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und halten kannst. Die Lösung liegt näher, als du denkst: Eine lebensphasenorientierte Personalarbeit kann der Schlüssel zum Erfolg sein.

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Vertrauen und Vertrauensverlust: Schlüssel zur Mitarbeiterbindung und Unternehmensleistung

weißer Stein mit Beschriftung Vertrauen zwischen schwarzen Steinen als Sinnbild für Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sorgt für Mitarbeiterbindung (c) Pixel2013

Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sorgt für Mitarbeiterbindung (c) Pixel2013

Vertrauen ist das Fundament einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es beeinflusst nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern auch die gesamte Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Der Vertrauensverlust, insbesondere durch Fehlverhalten wie Diebstahl und Betrug, kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Dieser Artikel beleuchtet die Bedeutung von Vertrauen im Arbeitsverhältnis, die Auswirkungen von Vertrauensverlust und zeigt anhand von Urteilen die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie arbeitsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Personalverantwortliche und Führungskräfte auf.

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Ghosting – Wenn sich Beschäftigte in Luft auflösen

Ghosting (c) kellepics / pixabay.de

Ghosting (c) kellepics / pixabay.de

Der Begriff „Ghosting“ kommt aus den USA und bezeichnet den Trend von Arbeitnehmern, ohne Kündigung nicht mehr zur Arbeit zu kommen und anschließend unerreichbar zu sein. Nach IHK-Angaben ist „Ghosting“ zunehmend auch in Deutschland ein Thema und stellt immer mehr Unternehmen vor Herausforderungen- und zwar über alle Branchen hinweg.

Im folgenden Gastbeitrag gibt Dr. Dagmar Unger-Hellmich, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hinweise zum Umgang mit plötzlich auftretendem Fehlen von Bewerbern oder Mitarbeitern.

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familienkolumne: das kommende beschäftigungsdatenschutzgesetz und das eu-recht?

RA Uwe Karsten (c) drfingerle.de

RA Uwe Karsten (c) drfingerle.de

und ist es in der praxis sinnvoll umsetzbar? ende august 2010 hat das bundeskabinett einen gesetzesentwurf zum beschdatschg vorgelegt. in diesem entwurf wird unter anderem geregelt, wie die datenerhebung vor, während und nach einem beschäftigungsverhältnis erfolgen darf. damit wird die gesamte personenbezogene kommunikation im arbeitsverhältnis erfasst und im bdsg geregelt. allerdings muss der arbeitnehmer im rahmen seiner informellen selbstbestimmung in einzelfällen (ärztliche untersuchung, verwendung von lichtbildern) die einwilligung erteilen, dass seine daten benutzt werden.
vor der einstellung ist die sache bereits kompliziert. es sei an die umfängliche rechtsprechung des bag zum personalfragebogen erinnert.
doch wem nutzt diese vorgehensweise? der arbeitnehmer ist immer in der schwächeren position. wer glaubt denn, dass er eine bewerbung abgibt, die daten zum geschlecht, religion, gesundheit und behinderung nicht preisgibt? spätestens im gespräch bei der einstellung wird es problematisch. soll der arbeitnehmer spontan prüfen, ob die erhebung der daten“ unverzichtbare voraussetzung „ für den job ist? was ist, wenn er ablehnt ? er bekommt den job nicht.
besondere vorsicht ist mit den beliebten netzwerken im internet geboten. man sollte sich sehr genau überlegen, was man da rein schreibt. xing und linked in sind in jedem fall nutzbar, soziale netzwerke wie facebook, schülervz und studivz sollen es nicht sein. wer kontrolliert, wenn der bewerber nicht einwilligt, ob die information aus den netzwerken nicht doch gegenstand der einstellungsüberlegungen gewesen ist? insofern hat die einwilligung des bewerbers lediglich deklaratorischen charakter in der praxis.
besser wäre es gewesen, eine checkliste aufzustellen, die vorgibt, was in eine stellenanzeige hineingehört, welche kriterien zur einstellung unter berücksichtigung der diskriminierungsrechtsprechung objektiv nachvollziehbar sind und im gespräch auch behandelt werden dürfen. arbeitgeber und bewerber dürften vor der einstellung bereits verunsichert sein. immerhin ist eine vollständige anonymisierung der bewerbung (noch) nicht vorgesehen.
während des arbeitsverhältnisses sind die risiken eines verstoßes durch den arbeitgeber hoch, der arbeitnehmer ist durch die aktuelle gesetzeslage nach der probezeit ausreichend geschützt. schon jetzt ist die rechtslage bei videoüberwachung, ortungssystemen und biometrischen verfahren recht umfänglich. das neue gesetz stellt allerdings viele themen, die in der rechtsprechung entschieden wurden klar (nutzung telefon, email und internet) auch weiterhin wird eine interessenabwägung zwischen denen des arbeitgebers und denen des arbeitnehmers erforderlich sein.
einfacher wird es wieder bei der frage der aufbewahrung und weitergabe persönlicher daten nach beendigung des arbeitsverhältnisses. alle daten die nach dem arbeitsverhältnis nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen.
letztlich soll sich der arbeitnehmer zunächst bei beschwerden an den arbeitgeber wenden. dies steht im widerspruch zur datenschutzrichtlinie 95/46, nach der jedermann das recht hat sich an unabhängige kontrollorgane zu wenden. ein arbeitgeber wird niemals einen verstoß gegen den datenschutz einräumen, weil er damit unter umständen schadensersatzansprüche und imageverlust befürchten muss.
insgesamt ist der entwurf in großen teilen gelungen, allerdings wird die praxis für alle beteiligten nicht einfacher und die konfliktproblematik steigt weiter. man wird abwarten müssen, welche änderungen dieser entwurf noch erfährt.
wenn sie fragen haben und rechtliche beratung suchen, bietet ihnen die dr. fingerle rechtsanwaltskanzlei einen rund-um-service.
die kanzlei dr. fingerle rechtsanwälte wurzelt in einer über 50jährigen tradition. ihr mehr als zehnjähriges engagement in leipzig ist geprägt von stetigem wachstum. die kanzlei ist überwiegend für unternehmen und institutionen tätig, darunter namhafte versicherer, internationale unternehmen und träger öffentlicher verwaltung. darüber hinaus betreuen die anwälte auch ausgewählte privatmandanten.
rechtsanwalt uwe karsten

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